Radioaktivität in Nahrungsmitteln
Das Europäische Parlament hat heute über die Verordnung zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln im Falle eines Atomunfalls abgestimmt (1). Die Abgeordneten fordern die Änderung der Rechtsgrundlage und die volle Einbeziehung des Parlaments im Gesetzgebungsverfahren (2). Die Grünen begrüßen diese Forderung, bedauern jedoch, dass die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln nicht herabgesetzt wurden. Nach der Abstimmung erklärte Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
“Vor 25 Jahren folgte auf die atomare Katastrophe von Tschernobyl eine Informationskatastrophe - auch in der EU. Es ist deshalb nicht akzeptabel, dass die Festlegung zulässiger radioaktiver Belastung von Lebensmitteln unter Euratom und unter Ausschluss des Parlaments verhandelt wird. Die Tschernobylkatastrophe hat uns gelehrt, dass Transparenz und demokratische Kontrolle zum Schutz der europäischen Bevölkerung im Falle eines atomaren Unfalls unerlässlich sind. Die Fehlinformationen und Fehlentscheidungen in Reaktion auf die nukleare Katastrophe dürfen sich nicht wiederholen. Wir begrüßen deshalb die Forderung des Parlaments, an diesem Gesetzgebungsverfahren mitentscheidend beteiligt zu werden.
Dass sich ausgerechnet Kommissar Barnier gestern in der Plenardebatte gegen eine Beteiligung des Parlaments aussprach, ist eine echte Provokation. In seinem Heimatland Frankreich wurden nach dem Super-GAU lange gar keine oder unzureichende Maßnahmen ergriffen und damit die Gesundheit der Menschen aufs Spiel gesetzt.
Die Grenzwerte für Radioaktivität in Lebensmitteln im aktuellen Verordnungsvorschlag erlauben eine unzumutbar hohe radioaktive Belastung der EU-Bürger - zum Teil übersteigen sie die Werte nach der Tschernobylkatastrophe. Der aktuelle Vorschlag wird dem Schutz der europäischen Bürger vor Radioaktivität in Nahrungsmitteln nicht gerecht. Aus diesem Grund fordern wir die Kommission dazu auf, 2012 eine überarbeitete Version vorzulegen, die sich am Schutz der anfälligsten Bevölkerungsgruppen, vor allem der Kinder, orientiert."
Anmerkungen:
(1) Belet Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung (Euratom) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation
(2) Der Vorschlag fällt unter Euratom Gesetzgebung, unter der das Europäische Parlament nur eine beratende Rolle hat. Europäische Abgeordnete fordern eine Änderung der Gesetzesgrundlage und zu öffentlicher Gesundheit nach EU Gesetz (Artikel 168) fällt