EU-Bankenunion
Heute hat die Kommission ihren Vorschlag zur Schaffung der Bankenunion veröffentlicht (1). Er umfasst eine Verordnung zur Übertragung von wichtigen Aufsichtsaufgaben auf die Europäische Zentralbank (EZB) und eine Änderung der Verordnung über die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Unter anderem wird der EZB das Recht eingeräumt, über die Zulassung, die Akquisitionen, die Kapitalausstattung und den Entzug der Zulassung für alle Banken in der Eurozone zu entscheiden. Mitgliedstaaten, die nicht Mitglied der Eurozone sind, sollen die Möglichkeit haben, dem Aufsichtssystem beizutreten. Im System der Europäischen Aufseher soll die EZB bei Fragen, die Institute unter ihrer Aufsicht betrifft, eine gleichgestellte Rolle bekommen. Das System besteht bisher aus allen 27 mitgliedsstaatlichen Aufsehern, der EBA, der Europäischen Wertpapieraufsicht (ESMA), der Europäischen Versicherungsaufsicht (EIOPA) und dem Europäischen Rat für Systemrisiken (ESRB).
Dazu erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
"Die Grünen haben seit langem eine umfassende EU-weite Bankenaufsicht gefordert und begrüßen die heutige Ankündigung der Kommission als einen überfälligen Schritt. Laxe Aufsicht und Deregulierung haben hochriskante und unverantwortliche Geschäfte auf den Finanzmärkten befördert. Mit den weitreichenden und verheerenden wirtschaftlichen Konsequenzen kämpfen wir seit dem Crash der Lehman-Bank 2008.
Um eine Wiederholung der vergangenen Finanzkrisen zu verhindern und unsere wirtschaftlichen Probleme zu lösen, muss eine effiziente Aufsicht über alle europäischen Banken das Kernstück der europäischen Bankenunion sein. Dass diese Aufgabe bei der Europäischen Zentralbank angesiedelt werden soll, wirft Fragen zur demokratischen Kontrolle und der Trennung der währungspolitischen Aufgaben der EZB von ihren Aufsichtstätigkeiten auf. Die Grünen werden sicherstellen, dass diese Bedenken nicht unter den Tisch gekehrt werden."
Sven Giegold, Berichterstatter für die Verordnung über die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament kommentiert die Kommissionsvorschläge:
"Wir begrüßen die Initiative der Kommission, hier zügig und pragmatisch vorzugehen. Bedauerlich ist, dass die vertragliche Rechtslage erfordert, die Aufsicht zwischen den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und der Zentralbank aufzusplitten. Unsere Aufgabe ist es jetzt, ein Paket zu schnüren, das die Durchgriffsrechte der EZB stärkt und zugleich die bereits geschaffenen Aufsichtsstrukturen nutzt. Im Jahr 2010 hat sich das Parlament bereits für eine echte Bankenunion eingesetzt und gegen viele nationale Widerstände mit breiten fraktionsübergreifenden Mehrheiten eine Europäisierung der Finanzaufsicht durchgesetzt (2). Wir werden hier anknüpfen und die Arbeit an diesem wichtigen Projekt zusammen mit dem Rat und der Kommission mit dem nötigen Druck und der notwendigen Sorgfalt vorantreiben.
Das Parlament wird die beiden vorgelegten Berichte als Paket verhandeln und sich auch in den Punkten, die die Zentralbank betreffen, nicht auf die Zuschauerränge verweisen lassen. Die gewählten Volksvertreter müssen im legislativen Prozess zur Schaffung der Aufsicht gleichberechtigte Gesetzgeber sein. Zudem unterliegt die EZB als Währungshüter bisher nur eingeschränkter demokratischer Kontrolle. Im Bereich der neuen Befugnisse müssen wir dies ändern. Das Europaparlament muss das Recht bekommen, im laufenden Geschäft demokratische Kontrolle über die neuen Strukturen auszuüben. Das Parlament muss Haushaltsrecht über die gesamte EU-Finanzaufsicht bekommen. Es muss ferner Sonderuntersuchungen über die Arbeit der neuen Aufsicht einleiten können, sowie volle Frage-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte bei der Besetzung der Führungspositionen erhalten.
Bei der Schaffung der Europäischen Finanzaufsichten im Jahr 2010 hat das Parlament durchgesetzt, dass die ESAs als sektorübergreifende Aufseher funktionieren können und Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe der Aufsicht wird. Die Vernetzung der Wertpapier-, Versicherungs- und Bankenaufsicht muss erhalten und gestärkt werden. Gerade der Versicherungssektor ist systemisch relevant, aber durch die Vorschläge nicht abgedeckt. Eventuelle Interessenskonflikte zwischen Verbraucherschutz und Marktstabilität dürfen die Verbraucherinteressen nicht zur Nebensache machen.
Bei der Übertragung weitreichender Rechte an ein supranationales Organ ist es zwingend notwendig, dass Eingriffsrechte mit finanzieller Verantwortung Hand in Hand gehen. Das europäische Parlament hat deswegen schon in seiner Position zur Schaffung der ESAs europäische Fonds gefordert, die zu Aufsichtsmaßnahmen genutzt werden können, ohne das Haushaltsrecht der Mitgliedsstaaten zu verletzen. In den Verhandlungen mit dem Rat ist diese Forderung jedoch an den Interessen der Mitgliedsstaaten gescheitert. Bei der Schaffung eines Europäischen Restrukturierungsfonds und Europäischer Einlagensicherungsfonds will der Rat nun weitere Schritte in diese Richtung machen. Dabei muss sichergestellt werden, dass Sparer in realwirtschaftlich orientierten Banken nicht für die Risiken für risikoreiches Investmentbanking haften müssen. Wir werden uns hier für Brandmauern zwischen verschiedenen Arten von Finanzinstituten einsetzen, nicht für Brandmauern zwischen Menschen oder Staaten."
(1) Die Vorschläge sind hier abrufbar: http://ec.europa.eu/internal_market/finances/committees/index_de.htm
(2) Die legislative Übersicht zur Schaffung der Europäischen Bankenaufsicht EBA finden Sie unter: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2009/0142%28COD%29