Bis zum 31.12.2017 müssen die Rückbauarbeiten im Salzstock Gorleben abgeschlossen sein. Das Landesbergbauamt genehmigte nun einen entsprechenden Hauptbetriebsplan.
Eigentlich hätten der Rückbau des ehemaligen Erkundungsbergwerk im Salzstock Gorleben bereits in diesem Jahr abgeschlossen sein sollen. Doch verschiedene Umstände führten dazu, dass der Hauptbetriebsplan verlängert werden musste.
Den Antrag des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hat nun das Niedersächsische
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zugelassen. Der Plan regelt die Arbeiten zum Übergang in den
gesetzlich geregelten sogenannten reinen Offenhaltungsbetrieb. Bis Ende
2017 müssen über- und untertägig alle anstehenden Rückbauarbeiten
in dem ehemals für ein Atommülllager erkundeten Bergwerk abgeschlossen
sein.
"Damit wird in Gorleben der gesamte Erkundungsbereich außer Betrieb
genommen und alle dazugehörigen Anlagen und Systeme werden entfernt.
Der Infrastrukturbereich wird deutlich reduziert," erläuterte das
Umweltministerium in einer Mitteilung. Die Übergangsarbeiten in
den reinen Offenhaltungsbetrieb laufen bereits
seit dem vergangenen Jahr. In dem jetzt noch verbleibenden Restzeitraum
des Übergangs fallen der Rückbau der technischen Sicherungsanlagen auf
den Standard einer normalen Industrieanlage
sowie der Abriss einer Vielzahl von weiteren Anlagen und
Einrichtungen, teilte das Ministerium weiter mit.