Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#atom    07 | 05 | 2009

Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente

 

Parlamentarische Anfrage vom 07. Mai 2009


In der Vergangenheit wurde in vielen die Atomenergie nutzenden EU-Mitgliedstaaten zur Entsorgung der bestrahlten Brennelemente die Wiederaufarbeitung verfolgt. Dies hat sich inzwischen deutlich verändert. Nur für in Frankreich und Bulgarien anfallende Brennelemente gibt es noch Verträge zur Wiederaufarbeitung. In absehbarer Zeit wird innerhalb der EU auch nur noch die Wiederaufarbeitungsanlage in La Hague in Betrieb sein, deren Kapazität weitgehend durch französische Brennelemente ausgelastet sein wird. Dem Entsorgungsbericht der Kommission (KOM(2008)0542) ist allerdings zu entnehmen, dass in einigen Mitgliedstaaten die Option zur Wiederaufarbeitung der bestrahlten Brennelemente nach wie vor genannt wird.

1. Wie beurteilt die Kommission die Offenhaltung der Wiederaufarbeitungsoption trotz der real beschränkten Möglichkeiten hierfür?

2. Ist die Kommission auch der Meinung, dass die entsprechenden Mitgliedstaaten entweder die Möglichkeiten zur mittelfristigen Realisierung darlegen müssen oder umgehend die direkte Endlagerung der Brennelemente als Ziel festlegen sollten?

3. Teilt die Kommission die Befürchtung, dass das Offenhalten der Wiederaufarbeitungsoption als Alibi zur Beschränkung der Aktivitäten in Bezug auf die Einrichtung eines Endlagers für hoch radioaktive Abfälle dienen könnte und in den entsprechenden Staaten auch nur begrenzte Anstrengungen zur Entwicklung der Endlagerung unternommen werden?

 


Antwort von Herrn Piebalgs im Namen der Europäischen Kommission:


1.    Es ist Sache der Mitgliedstaaten, über die Behandlung abgebrannter Brennelemente entweder in Form der Wiederaufarbeitung oder der direkten Endlagerung zu befinden. Bei der Wiederaufarbeitung können Ressourcen wie Uran und Plutonium unter Umständen wieder verwendet werden.

2.    In beiden Fällen ist eine tiefe geologische Endlagerung erforderlich: eine Endlagerung der bei der Wiederaufarbeitung erzeugten hochgradig radioaktiven Abfälle oder eine direkte Endlagerung abgebrannter Brennelemente.

3.    Für die Entsorgung radioaktiven Abfalls und abgebrannter Brennelemente, einschließlich der Endlagerung, werden langfristige politische Zusagen und einschlägige nationale Programme benötigt. Eine Verzögerung der Entscheidung über eine endgültige Lösung („wait-and-see“-Politik) ist nicht akzeptabel.

Die Fortschritte bei den Projekten in den EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich der Endlagerung hängen nicht von der Wahl zwischen Wiederaufarbeitung oder direkter Endlagerung ab.


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