Newsletter Februar 2019
In der vergangenen Plenarwoche haben sich die EU Institutionen in einer letzten Trilogverhandlung
endlich auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der EU Gasrichtlinie
geeinigt. Gazprom muss sich von nun an beim Bau von Pipelines auf
europäischem Gebiet auch an EU-Recht halten. Im Zusammenhang mit der vom
deutschen Verkehrsminister gegenüber Brüssel geforderten Überprüfung
oder gar Lockerung von Grenzwerten zur Luftreinhaltung haben wir einen
Hintergrund zur Entstehungsgeschichte der Gesetzgebung zusammengestellt. Und wir
haben mit großer Mehrheit zwei wichtige Resolutionen verabschiedet, die
auf die schwierige Menschenrechtslage in Tschetschenien und der Türkei
aufmerksam machen...
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