Newsletter Februar 2019  
      
            
            
In der vergangenen Plenarwoche haben sich die EU Institutionen in einer letzten Trilogverhandlung 
endlich auf einen Kompromiss zur Überarbeitung der EU Gasrichtlinie 
geeinigt. Gazprom muss sich von nun an beim Bau von Pipelines auf 
europäischem Gebiet auch an EU-Recht halten. Im Zusammenhang mit der vom
 deutschen Verkehrsminister gegenüber Brüssel geforderten Überprüfung 
oder gar Lockerung von Grenzwerten zur Luftreinhaltung haben wir einen 
Hintergrund zur Entstehungsgeschichte der Gesetzgebung zusammengestellt. Und wir 
haben mit großer Mehrheit zwei wichtige Resolutionen verabschiedet, die 
auf die schwierige Menschenrechtslage in Tschetschenien und der Türkei 
aufmerksam machen...   
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