Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#atom    28 | 03 | 2008

Stellungnahme der Kommission zu den Reaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce

Anfrage vom 28. März 2008:

1. Kann die Kommission mitteilen, wann sie eine Stellungnahme zu den Reaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce gemäß den Artikeln 41 bis 44 des Euratom-Vertrags abzugeben beabsichtigt?

2. Wie beurteilt die Kommission die Tatsache, dass die Reaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce über keinen Sekundärsicherheitsbehälter verfügen werden? Wie beeinflusst dies die Auffassung der Kommission bezüglich des Projekts?

Antwort von Kommissar Piebalgs vom 21. April 2008:

1. Slovenské Elektrárne („SE“) hat der Kommission gemäß Artikel 41 des Euratom-Vertrags ein Investitionsprojekt zur Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce in der Slowakei angezeigt. Die Kommission hat diese Mitteilung am 20. Juli 2007 erhalten.

Mit Hilfe einer kommissionsinternen Arbeitsgruppe sowie in den in Artikel 43 des Euratom-Vertrags vorgesehenen Gesprächen mit dem Investor hat die Kommission alle Gesichtspunkte des Investitionsvorhabens geprüft, die mit den Zielen des Euratom-Vertrags in Zusammenhang stehen. Sobald die Kommission über ausreichend Informationen verfügt, um zu einem Standpunkt hinsichtlich des Investitionsvorhabens zu gelangen, wird sie gemäß Artikel 43 ihre Stellungnahme abgeben. Derzeit kann die Kommission dafür keinen genauen Zeitpunkt nennen.

2. Bei ihrer Stellungnahme berücksichtigt die Kommission alle Aspekte, die im Hinblick auf den Euratom-Vertrag relevant sind, einschließlich der sicherheitsrelevanten Aspekte der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce. Die Bewertung dieser Sicherheitsaspekte durch die Kommission wird sich in dem Standpunkt zu dem Investitionsvorhaben, den sie dem beteiligten Mitgliedstaat (Slowakei) mitteilt, widerspiegeln.

 


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