Fruchtsäfte
Das Europäische Parlament hat heute über eine Änderung der EU-Gesetzgebung zu Fruchtsäften abgestimmt. Die Grünen begrüßen das Abstimmungsergebnis verhalten. Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament erklärt nach der Abstimmung:
"Das Gute an der Neuregelung ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt beim Kauf von Fruchtsäften und anderen Fruchtgetränken nicht mehr so einfach in die Irre geführt werden dürfen. Die Grünen haben im Laufe der Verhandlungen klarere Kennzeichnungsregelungen durchgesetzt. Sie sollen irreführende Produktbezeichnungen verhindern.
So dürfen Fruchtsäfte zukünftig nur nach dem benannt werden, was sie auch wirklich enthalten. Die bisherige Praxis, einen Basissaft, wie beispielsweise Apfelsaft, zu verwenden und kleinere Mengen teurerer Säfte, wie Himbeere, hinzuzufügen und das Ganze dann nach der kleineren Komponente “Himbeersaft” zu nennen, wird zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Früchte in Säften werden nun in der Reihenfolge ihres Anteils am Fruchtsaft auf der Verpackung aufgeführt werden müssen. Da Fruchtsäfte Bestandteil einer gesunden Ernährung sind, ist es wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf nicht an der Nase herumgeführt werden dürfen.
Genauso ist zu begrüßen, dass die heute beschlossenen Regelungen festlegen, dass Fruchtsäfte zukünftig keinen Zucker und keine Süßstoffe mehr enthalten dürfen. Wir bedauern allerdings, dass der Vorschlag einer verpflichtenden Kennzeichnung von Fruchtnektaren als “gesüßt” vom Europaparlament nicht angenommen wurde."