Telekompaket
Das Europäische Parlament hat heute mit großer Mehrheit (1) einen Kompromissvorschlag zum Telekommunikationsrecht angenommen.
Dazu erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im europäischen Parlament:
"Mit der heutigen Annahme des letzten Teils des Telekompakets hat das Europäische Parlament nach langen Verhandlungen die überfälligen Rechtsreformen für den Telekom-Sektor abgeschlossen. Die Grünen begrüßen, dass es gelungen ist, Versuche zur Kommerzialisierung der Frequenzen abzuwehren. Die Stellung des öffentlichen Rundfunks in Europa wird gestärkt. Der Schutz der Rechte von Internetnutzern im Falle vermuteter Urheberrechtsverletzungen durch illegales Runterladen ist noch nicht erreicht. Das Parlament setzt mit der heutigen Abstimmung aber das Zeichen, dass es einen starken Grundrechteschutz fordert."
Der Grüne Innenexperte Jan Philipp Albrecht sagt:
"Der erzielte Kompromiss zum Grundrechtsschutz im Telekompaket ist kein Grund zum Feiern, aber eine erste Zwischenetappe auf dem Weg zu mehr Rechtstaatlichkeit im Internet. Die Auseinandersetzung um die Einführung eines Richtervorbehaltes bei der Internetabschaltung ist nun in den Mitgliedstaaten zu führen. Wir Grüne werden diese Debatte offensiv angehen und werden ein klares Regelwerk für den Schutz der Grundrechte im Internet voranbringen."
Helga Trüpel, Vizevorsitzende des Kulturausschusses im Europaparlament sagt:
"Nach langen Verhandlungen ist der entstandene Regelungsrahmen für den Telekommunikationssektor zufriedenstellend. Der gefundene Kompromiss zum Grundrechteschutz im Falle von Internetsperrungen (der den früheren Änderungsantrag 138 ersetzt) stärkt die Bürgerrechte und den Verbraucher im Verhältnis zu den Ergebnissen der Verhandlungen von Juni 2009. Aber die EU hat nicht die Kompetenz, Länder wie Frankreich davon abzuhalten, restriktive Gesetzesvorhaben, die Internetsperrungen vorsehen, zu verabschieden. Das so genannte Hadopi-Gesetz in Frankreich lehnen die Grünen nach wie vor ab.
Die zentrale Frage, wer denn nun für die kreativen Inhalte im Netz zahlt, ist bis dato nicht gelöst. Ist es der Staat, der einspringen soll? Der Steuerzahler? Oder sollten die Internetprovider in die Pflicht genommen werden, da sie ja von der digitalen Revolution am meisten profitieren?"
Anmerkungen:
1) Die überarbeitete Rahmenrichtlinie für Telekommunikation wurde in dritter und letzter Lesung mit 510 Stimmen bei 40 Gegenstimmen und 24 Enthaltungen angenommen.