Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#lebensmittelkennzeichnung    19 | 04 | 2011
Pressemitteilung

Bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln - aber Packungsvorderseite bleibt tabu

Lebensmittelkennzeichnung



Der Ausschuss für Umwelt und Lebensmittelsicherheit im Europäischen Parlament hat heute über einen Gesetzesvorschlag zur Lebensmittelkennzeichnung abgestimmt. Die Grünen begrüßen einige Verbesserungen in der Lebensmittelkennzeichnung, zum Beispiel die Angaben zur Herkunft eines Produkts und die Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten, wie Formschinken oder Surimi-Garnelen. Das Scheitern der Regelung zur Angabe von Gesundheitsinformationen auf der Packungsvorderseite bezeichnet die Fraktion allerdings als Rückschlag. Dazu erklärt Rebecca Harms, Vorsitzende der Grüne/EFA Fraktion:

 

 

"Die heutige Abstimmung erlaubt zwar eine bessere und detailliertere Lebensmittelkennzeichnung doch leider haben sich die Europaabgeordneten mehrheitlich gegen die klare Kennzeichnung auf der Verpackungsvorderseite ausgesprochen. Das ist ein Rückschlag für den Verbraucherschutz. Aus Verbrauchersicht gibt es keinen einleuchtenden Grund, Gesundheitsangaben im Kleingedruckten auf dem Packungsboden zur verstecken. Es ist bedauerlich, dass die Europaabgeordneten den Vermarktungsinteressen der Nahrungsmittelindustrie Vorrang gegeben haben. Eine knappe Mehrheit hat sich gegen Gesundheitsangaben auf der Packungsvorderseite ausgesprochen.

 

Der Vorschlag wurde dennoch in einigen Teilen verbessert. So fordert der Ausschuss verpflichtende umfangreiche Herkunftsangaben vor allem für Tierprodukte (1). Damit wird sichergestellt, dass Verbraucher von nun an wissen, woher Fleisch- und Milchprodukte stammen und ob Tiertransporte über lange Strecken stattfanden. Damit lässt sich von nun an der Kauf solcher Produkte vermeiden.

 

Die Abgeordneten forderten heute außerdem strengere Regelungen zu Lebensmittelimitaten und irreführenden Methoden wie der Beimischung von Wasser oder der Verwendung von Fleischkleber, die jetzt kenntlich gemacht werden müssen. Täuschungen auf Verpackungen, zum Beispiel die Abbildung von Früchten auf der Verpackung, die gar nicht in dem Produkt enthalten sind, werden verboten. Der Ausschuss unterstützte außerdem eine verpflichtende Kennzeichnung von Trans-Fetten. Das ist entscheidend, um auf die damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu reagieren."

 

Anmerkungen:

 

(1) Der Ausschuss stimmte für einen umfassende Herkunftskennzeichnung auch für Fleisch und Geflügel, Milch und Milchprodukte, sowie für die Kennzeichnung der Herkunft von Fleisch, Geflügel und Fisch in verarbeiteten Produkten. Für Fleisch und Geflügel gilt zudem: wenn die Schlachttiere an unterschiedlichen Orten geboren, aufgezogen und geschlachtet wurden, müssen diese Ort e alle genannt werden. Diese Vorgaben erlauben es den VerbraucherInnen, sich gegen Tiertransporte über lange Strecken zu entscheiden.


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