Die Anhörung der deutschen Typzulassungsbehörde, dem Kraftfahrtbundesamt (KBA), war sehr enttäuschend. Die Aussage des deutschen Vertreters, dass er bis September 2015 noch nie von dem Begriff „Abschalteinrichtung" gehört hatte, ist kaum zu glauben. Und es wirft ein sehr schlechtes Licht auf die Behörde, die für die Umsetzung des Verbots von Abschalteinrichtungen verantwortlich ist, das nicht nur Teil der Euro 5/6 Gesetzgebung des Jahres 2007 ist, sondern bereits in der vorherigen Regelung existierte.
Auch andere Fragen wurden nicht zufriedenstellend beantwortet. In der Anhörung wurde mehrere Male behauptet, dass die EU-Vorschriften zu Ausnahmen des Verbots von Abschalteinrichtungen und zu Grenzwerten bei normalem Gebrauch zu vage formuliert waren, was eine Umsetzung unmöglich machten. Auf die Nachfrage jedoch, ob das KBA jemals diese Bedenken während des Gesetzgebungsverfahrens oder später seitdem die Behörde Fahrzeuge entsprechend der Verordnung zulässt, oder ob die EU-Kommission jemals gebeten wurde klarere Vorgaben zu diesen Fragen zu erarbeiten, sagte er nur, dass er persönlich dazu keine Kenntnis habe.
Zu der Frage, warum keine weiteren Untersuchungen unternommen wurden, obwohl bekannt war, dass die Emissionswerte im Normalbetrieb wesentlich höher im Test waren, drehten wir uns, wie auch in mehreren früheren Sitzungen, im Kreis. Das KBA behauptete, dass es keine klaren Anzeichen gab, dass illegale Abschalteinrichtungen verwendet wurden, sodass das KBA keine Notwendigkeit für weitere Tests sah. Da es aber keine weiteren Tests machte, war es unmöglich klarere Anzeichen für den Einsatz von Abschalteinrichtungen zu erhalten - abgesehen von der Tatsache, dass die Emissionen außerhalb des Prüfzyklus unerklärlich hoch waren.