Deutscher Atomdeal möglicherweise im Widerspruch zu EU-Wettbewerbsrecht
Die EU-Kommission steht in der Pflicht, die deutsche Vereinbarung über die Laufzeitenverlängerung dringend und ernsthaft wettbewerbsrechtlich zu prüfen. Sie ist bereits gegen ein ähnlich gelagertes Abkommen der belgischen Regierung mit Energiekonzernen eingeschritten und muss als Hüterin des Wettbewerbs auch hier aktiv werden. Vieles deutet darauf hin, dass die deutsche Entscheidung den EU-Regeln zu Wettbewerbsrecht und staatlichen Beihilfen widerspricht.
>>