Europawahl muss wirklich europäisch werden
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts begründen ihre Entscheidung, die 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig zu erklären, mit dem Prinzip "one man - one vote" - der gleichen Wirkung jeder Stimme auf die Zusammensetzung des Europaparlaments - und der Chancengleichheit von Parteien. Wir Grüne teilen diese Begründung. Das Europäische Parlament schafft es gegenwärtig, mit 162 Parteien funktionsfähig zu sein und einen gemeinsamen Willen zu formulieren. Das wird auch mit ein oder zwei Parteien mehr möglich sein.
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