Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

verfassungsgericht

#europawahl 09 | 11 | 2011
Pressemitteilung

Europawahl muss wirklich europäisch werden  

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts begründen ihre Entscheidung, die 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig zu erklären, mit dem Prinzip "one man - one vote" - der gleichen Wirkung jeder Stimme auf die Zusammensetzung des Europaparlaments - und der Chancengleichheit von Parteien. Wir Grüne teilen diese Begründung. Das Europäische Parlament schafft es gegenwärtig, mit 162 Parteien funktionsfähig zu sein und einen gemeinsamen Willen zu formulieren. Das wird auch mit ein oder zwei Parteien mehr möglich sein.   >>