Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Europawahl:
Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe, die 5-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig zu erklären, kommentieren Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Europaparlament, Reinhard Bütikofer, stellvertretender Vorsitzender der Grünen im Europaparlament und Gerald Häfner, Koordinator der Grünen im Verfassungsausschuss:
"Die Richter des Bundesverfassungsgerichts begründen ihre Entscheidung mit dem Prinzip "one man - one vote" - der gleichen Wirkung jeder Stimme auf die Zusammensetzung des Europaparlaments - und der Chancengleichheit von Parteien.
Die Grünen teilen diese Ziele. Das Europäische Parlament schafft es gegenwärtig mit 162 Parteien, funktionsfähig zu sein und einen gemeinsamen Willen zu formulieren. Das wird auch mit ein oder zwei Parteien mehr möglich sein. Deswegen teilen wir nicht die Polemik gegen den Mehrheitsspruch aus Karlsruhe.
Wir Grüne haben vor politischem Wettbewerb und Auswahlmöglichkeiten der Bürger keine Angst. Im Gegenteil! Wir rechnen 2014 auch mit einem Zuwachs unserer Stimmen. Wer die Finanz- und Klimakrise wirksam bekämpfen und Europa demokratischer, ökologischer und sozialer gestalten will, den werden wir 2014 einladen, grün zu wählen.
Wir Grüne wollen ein wirklich gemeinsames europäisches Wahlrecht zum Europaparlament in allen 27 Mitgliedstaaten. Damit soll das Europäische Parlament gestärkt werden. Ein gemeinsames Europawahlrecht sollte die Auswahlmöglichkeit der Bürger stärken. Und ein Teil der Sitze des Europäischen Parlaments soll künftig über transnationale europäische Listen gewählt werden. Europaweit auftretende Kandidaten werden für europäische Inhalte werben. Das wird auch den Aufbau einer europäischen Öffentlichkeit fördern. Mit einer europäischen Lösung für das Wahlrecht wird das Europaparlament seiner Rolle näher kommen: Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger Europas jenseits der nationalen Konflikte zu vertreten."