Weiterbehandlung der schriftlichen Anfrage E-003933/2012 betreffend Wasserkraftwerk Ombla in vorgeschlagenem Natura-2000-Gebiet
Anfrage von Rebecca Harms zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 05. Juli 2012
In seiner Antwort vom 14. Juni 2012 auf die schriftliche Anfrage zum geplanten Wasserkraftwerk Ombla in Kroatien erklärte Olli Rehn, dass der von der EIB im November 2011 für das Projekt bewilligte Kredit von einer zusätzlichen Studie zur Artenvielfalt abhängig gemacht werde. Jedoch wurde das Projekt noch vor Inauftraggabe der Studie genehmigt und somit bevor der Nachweis erbracht werden konnte, dass EU-Standards erfüllt werden.
Der Minister für Umwelt in der neuen kroatischen Regierung veranlasste außerdem eine Überprüfung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von 1999 zur Bewertung ihrer Qualität. Am 8. Juni wurde bekannt gegeben, dass drei der vier Sachverständigen ein negatives Gutachten zu der Umweltverträglichkeitsprüfung abgegeben hatten, wobei der vierte eine bedingt positive Stellungsnahme abgegeben hat. Die Überprüfungen sind noch nicht veröffentlicht worden. Bei der Bewertung der Artenvielfalt werden die Mängel der UVP, die nicht die Artenvielfalt betreffen, nicht berücksichtigt werden, so dass sie sich folglich für die Befassung mit weiteren Umweltmängeln des Projekts als unzureichend erweisen wird, was z. B. für die Auswirkungen des Projekts auf das komplexe Karstwassersystem gilt.
Kann die Kommission als Vertreterin der Europäischen Union im Vorstand der EBWE folgende Fragen beantworten:
1. Was wird die Kommission unternehmen, um sicherzustellen, dass die Mängel in der UVP, die nicht die Artenvielfalt betreffen, angegangen werden?
2. Hat der Vertreter der EU im Vorstand der EBWE dem Projekt eine bedingte Zustimmung erteilt, sich enthalten oder dagegen gestimmt?
3. Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, damit die EBWE in Zukunft keine Projekte mehr genehmigt, solange die Rechtsvorschriften der EU nicht vollständig erfüllt sind?
Antwort von Herrn Rehn im Namen der Kommission vom 23. August 2012
Die Kommission hat die Umweltverträglichkeitsprüfung des angesprochenen Projekts sowie geplanter weiterer Projekte der Flussregulierung in Kroatien unlängst einer Bewertung unterzogen. Das für die Umwelt zuständige Mitglied der Kommission wird dem kroatischen Umweltminister in einem Schreiben die Ergebnisse dieser Bewertung darlegen und ihn daran erinnern, dass bei jeder Projektentwicklung die einschlägigen EU-Standards einzuhalten sind.
Die Beratungen und Abstimmungen des EBWE-Gouverneursrats sind aufgrund der Unternehmensführung der EBWE vertraulich. Allerdings hat der EU-Vorsitz in den Gesprächen seine Bedenken hinsichtlich dieses Projekts geäußert und die Versicherung erhalten, dass bei den Beratungen des Gouverneursrats den Ansichten der Kommission über dieses Projekt in vollem Umfang Rechnung getragen wurde.
In Mitgliedstaaten, einschließlich der Einsatzländer der EBWE, müssen die rechtlichen Anforderungen der EU bei allen Projekten erfüllt werden, es sei denn Mitgliedstaaten haben eine Ausnahmegenehmigung oder einen Übergangszeitraum ausgehandelt.
In Drittländern pflegt die EBWE eine enge Zusammenarbeit mit sowohl der EU als auch den betreffenden Ländern, damit diese EU-Anforderungen erfüllen oder sich diesen soweit wie möglich annähern können. Allerdings wird es — insbesondere aus Fragen der Erschwinglichkeit und aufgrund der häufig noch großen Lücken bei der Übernahme von EU-Vorschriften — nicht bei allen EBWE-Projekten gelingen, von Anfang an sämtliche EU-Standards zu erfüllen. Ist dies der Fall, müssen im Voraus Abweichungen von den betreffenden Grundsätzen der EBWE (die die gleichen oder ähnliche Standards wie die EU handhabt) genehmigt werden.