Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#anfrage    17 | 06 | 2012

Wasserkraftwerk Ombla in vorgeschlagenem Natura-2000-Gebiet

Wasserkraftwerk Ombla in vorgeschlagenem Natura-2000-Gebiet

Anfrage von Rebecca Harms zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 16. April 2012

 

Am 22. November 2011 hat die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) für das unterirdische Wasserkraftwerk Ombla in Kroatien einen Kredit in Höhe von 123,2 Mio. EUR bewilligt. Sowohl das Projekt selbst als auch das Genehmigungsverfahren werden auf breiter Front seitens Zivilgesellschaft und Fachleuten für biologische Vielfalt kritisiert, da sich der Standort in einem vorgeschlagenen Natura-2000-Gebiet befindet. Im Jahr 2008 hat das staatliche Institut für Naturschutz Kroatiens das Projekt als „unzumutbar für die Natur“ erklärt.

 

Die Studie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) stammt aus dem Jahr 1999, die aktuelle Gesetzgebung Kroatiens zu UVPs legt jedoch fest, dass solche Studien nur für einen Zeitraum von zwei Jahren Gültigkeit besitzen. Um diesen Mangel zu beheben, hat die EBWE ihre Kreditgenehmigung von einer Natura-2000-Untersuchung abhängig gemacht, die zurzeit durchgeführt wird.

 

Ich möchte die Kommission als Vertreterin der Europäischen Union bei der EBWE Folgendes fragen:

— Hält die Kommission es für annehmbar, dass die EBWE das Projekt auf Grundlage einer UVP-Studie aus dem Jahr 1999 und noch vor der Durchführung einer geeigneten Natura-2000-Untersuchung genehmigt und unterzeichnet hat?

— Wie hat der Vertreter der Kommission bei der EBWE über dieses Projekt abgestimmt?

— Was wird die Kommission nun unternehmen, um sicherzustellen, dass bei der EBWE keine weiteren Projekte genehmigt werden, bis die rechtlichen Anforderungen der EU erfüllt sind?

 

Antwort von Herrn Rehn im Namen der Kommission vom 14. Juni 2012

 

Bezüglich des Ombla-Projektes hat die Kommission Bedenken hinsichtlich der Umweltfragen angemeldet, die in den Beratungen im Verwaltungsrat der EBWE voll zum Ausdruck kamen. Ergebnis dieser Beratungen war ein Einverständnis mit den kroatischen Behörden, dass zum Management der Umweltrisiken im Rahmen des Projektes zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um festgestellte Lücken zu schließen. Bevor weitere Schritte zur Fortsetzung des Projektes unternommen wurden, wurde in Hinblick auf die Abschätzung der Umweltfolgen des Projektes unter voller Beteiligung der zuständigen kroatischen Behörden eine zusätzliche Studie zur Biodiversität in Auftrag gegeben.

 

Das Projekt wurde vom Verwaltungsrat der EBWE unter der Annahme genehmigt, dass die zuständigen kroatischen Behörden in vollem Umfang gemeinsam mit der EBWE an allen Aspekten der Biodiversitätsstudie arbeiten werden, um die Anforderungen der EU‑Habitat‑Richtlinie vollständig zu erfüllen. Die EBWE plant, keine Auszahlung für die Bauphase vorzunehmen, falls bei der Biodiversitätsstudie erhebliche Umweltrisiken identifiziert werden, die nicht gemäß der EU‑Habitat‑Richtlinie verhindert, gemildert oder ausgeglichen werden können.


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