Parlamentarische Anfrage vom 17. September 2009
Die Kommission hat am 17.9.2009 die Anfrage E-4063/09 zu dem Thema radioaktive Holzpellets in Italien beantwortet. Danach enthält Asche der frei verkauften und verbrannten Pellets ca. 46 000 Bq/kg Cs-137. Damit ist die Aktivitätskonzentration mehr als viermal so hoch wie beispielsweise die Freigrenze in der bundesdeutschen Strahlenschutzverordnung (entspricht der Richtlinie 96/29/Euratom(1)). Das heißt, der Umgang mit der Asche wäre genehmigungspflichtig. Aus der Antwort und neueren Erkenntnissen ergeben sich weitere Fragen an die Kommission:
1. Hält es die Kommission für zeitlich ausreichend, wenn es vier Tage dauert, bis sie Kenntnis von im allgemeinen Warenumlauf befindlichen Verbrauchsgütern bekommt, bei deren Gebrauch Produkte entstehen, die unter Strahlenschutzgesichtspunkten genehmigungspflichtig sind?
2. Welche Maßnahmen hat die Kommission unmittelbar ergriffen, um andere Mitgliedstaaten zu Prüfungen zu veranlassen, und welche Maßnahmen wurden inzwischen ergriffen, um ähnliche Vorkommnisse zu vermeiden?
3. Ist inzwischen bekannt, ob die Pellets von in Litauen gewachsenen Hölzern stammen oder in Litauen mit Fremdhölzern hergestellt wurden? Woher stammen die Hölzer, wenn der zweite Fall zutrifft?
4. Durch welchen Umstand wurde die Aktivität in den Holzpellets von wem in Italien entdeckt? Wurden außer von der in der Antwort genannten ARPA auch von anderen Personen oder Institutionen Messungen an Pellets durchgeführt?
5. Wurden die mit den auffällig gewordenen Pellets nach Italien eingeführten Pellets vom Markt genommen oder was ist mit ihnen geschehen?
6. Sind der Kommission die Aktivitätskonzentrationen in Holzpellets und deren Aschen bekannt, die in Schweden verkauft werden, und wenn ja, wie hoch sind diese Konzentrationen?
(1) ABl. L 159 vom 29.6.1996, S. 1.
Die Antwort der Kommission steht noch aus.