In dieser Woche stimmt das EU-Parlament in Straßburg über den Finanzrahmen für die kommenden sieben Jahre und über mehrere Finanzierungsprogramme der EU ab. Mit Bestürzung hat die Grüne/EFA- Fraktion die Entscheidung des Parlamentspräsidenten Martin Schulz zur Kenntnis genommen, dass bei den Abstimmungen praktisch keine Änderungsanträge zugelassen werden sollen (1). Die Fraktion der Grünen/EFA hat deshalb gemeinsam mit den Liberalen und der Linken beantragt, dieses Verfahren zu stoppen und wie üblich erst über Änderungsanträge abstimmen zu lassen. Sie ist damit aber heute Abend im Plenum gescheitert. Zu diesem Vorgehen sagte die Vorsitzende der Fraktion Grüne/EFA, Rebecca Harms:
“Mit seinem eigenmächtigen Vorgehen untergräbt Martin Schulz die demokratischen Prozesse im Europäischen Parlament. Der mehrjährige Finanzrahmen und die Abstimmungen über den EU-Haushalt sind entscheidend für die Politik der Europäischen Union in den kommenden Jahren. Wenn die EU-Abgeordneten nun daran gehindert werden, Änderungsanträge einzubringen, hebelt das die Rolle des Parlaments als Mitentscheider im Gesetzgebungsverfahren aus - und das ausgerechnet in seiner Kernkompetenz beim Haushalt. Die Grünen/EFA bedauern dieses Vorgehen sehr."
Was den Grünen besonders Sorge bereitet, ist eine Klausel in der "Verordnung der Gemeinsamen Bestimmungen für die Strukturfonds". Diese Verordnung regelt die Vergabe der Strukturfonds der EU. Die sogenannte "makroökonomische Konditionalität" würde es der EU-Kommission erlauben, defizitären Mitgliedsstaaten vorübergehend die Strukturfonds zu streichen. Die Grünen/EFA sind gegen eine solche Sanktionsklausel und haben entsprechende Änderungsanträge vorbereitet. Nun sieht es aber danach aus, dass auch diese Anträge nicht zur Abstimmung kommen werden. Elisabeth Schroedter, regionalpolitische Sprecherin der Grünen, erklärt dazu:
“Diese makroökonomischen Auflagen laufen der Grundidee der Struktur- und Kohäsionspolitik zuwider. Gerade denjenigen Regionen die EU-Mittel zu streichen, die finanzielle Schwierigkeiten haben, gleicht einer doppelten Bestrafung. Sie verschärft die Probleme statt sie zu mindern und hat nichts mit Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten zu tun. Die EU-Fonds sind doch gerade dazu geschaffen worden, Regionen mit wirtschaftlichen Schwächen zu stärken.
Deshalb ist es ein Skandal, dass der Parlamentspräsident Schulz den Abgeordneten die Möglichkeit genommen hat, diese Klausel aus der allgemeinen Verordnung der Strukturfonds zu streichen.”
(1) Die Abgeordneten werden zuerst über den Gesamtkompromiss abstimmen. Wird dieser angenommen, werden keine Änderungsanträge zugelassen. Üblich ist das umgekehrte Vorgehen.