Zur lange erwarteten Vorstellung des Kommissions-Richtlinienvorschlags zur Reduzierung der CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen erklären Rebecca Harms, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Berichterstatterin des Parlaments für die Reduzierung von CO2-Emissionen von Kfz und Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
"Nur wenige Tage nach dem Ende des UN-Klimagipfels in Bali, auf dem die EU eine große und gute Rolle gespielt hat, wurde heute ein Richtlinienentwurf präsentiert, der Lichtjahre von den selbst gesteckten Zielen entfernt ist. Die Kommission scheut schon vor der ersten Klima-Hürde nach Bali. Das ist Wasser auf die Mühlen der USA, die in Bali der Europäern vorgehalten hat, auch nur zu großen Worten aber nicht zu Taten fähig zu sein.
In beiden Kernfragen der Richtlinie knickt die EU-Kommission vor der deutschen Automobilindustrie ein. Das Gewicht eines Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage für Grenzwerte für den CO2 zu nehmen, ist falsch und kontraproduktiv. So wird der Anreiz zur Gewichtseinsparung genommen, denn das verringerte Gewicht würde zu einem strengeren Granzwert führen. Hersteller könnten sogar versucht sein, einzelne Typen bewusst schwerer zu machen. Wir Grünen haben gegen eine Differenzierung nach Fahrzeugklassen nichts einzuwenden. Wir fordern aber statt des Gewichts den Gebrauchswert und Fläche und Volumen eines Kraftfahrzeugs als Kriterium anzuwenden. Nur so wird ein starker Anreiz für den Bau von umweltfreundlicheren Autos gegeben. Der heutige Vorschlag der Kommission belohnt die Umweltsünder in der Automobilindustrie, die die freiwillige Vereinbarung zu CO2 jahrelang ignoriert haben.
Die jetzt vorgeschlagenen Strafzahlungen bei Nichteinhaltung der Grenzwerte sind empörend niedrig angesetzt. Es ist lächerlich, damit irgendeinen Steuerungseffekt erzielen zu wollen Mit den vorgeschlagenen Strafsätzen (1), die von 2012 bis 2015 schrittweise von 20 auf 95 Euro pro g/km Überschreitung des Grenzwertes steigen sollen, wird die Erreichung der Umweltziele völlig verfehlt werden. Sinn machen Strafsätze dann, wenn sie höher liegen als die Kosten der Maßnahmen, die zur CO2- Reduzierung nötig sind. Wissenschaftlichen Studien zufolge müssten daher die Strafzahlungen in der Höhe von 100 bis 150 Euro pro g/km Überschreitung des Grenzwertes liegen.
Die Grünen kritisieren auch den integrierten Ansatz und den damit verbundenen Grenzwert von 130 g CO2-Ausstoß pro Kilometer für ungenügend. Die anzurechnenden technischen Maßnahmen sind reine Augenwischerei. Studien zeigen, dass ein Grenzwert von 120g/km ab 2012 notwendig wäre, wenn die EU ihre Klimaschutzziele im Verkehrssektor anteilig erreichen will (2). Die Kommission schützt mit diesen Grenzwerten nicht das Klima sondern Spritfresser und ihre Hersteller."
Anmerkungen:
1) Die Kommission schlägt eine graduelle Einführung von Strafzahlungen vor. Im ersten Jahr, 2012, sollen die Strafzahlungen 20 Euro pro g/km betragen, um den der Grenzwert überschritten wird, betragen, die dann auf 35 Euro ( 2013), 60 Euro (2014) und 95 Euro (2015) steigen.
2) Eine unabhängige, von der Fraktion die Grünen/EFA in Auftrag gegebene Studie, kam zum Schluss, dass nur mit einem 120g/km Grenzwert für CO2- Emissionen von Kraftfahrzeugen und strikten Nachfolgeregelungen bis zum Jahr 2020 die EU ihre Klimaschutzziele erreichen wird.
Die Zusammenfassung der Studie finden Sie auf http://www.greens-efa.org/cms/topics/dokbin/201/201905.klimawandel_und_autos@de.pdf