Biokraftstoffe, Emissionen und Flächenverbrauch
Die Europäische Kommission stellt heute ihren Vorschlag zur Umsetzung der EU-Gesetzgebung zu Biokraftstoffen und den Emissionen, die durch die indirekte Veränderung der Flächennutzung entstehen, vor (1). Die Grünen bedauern, dass die Kommission der Pflanzenkraftstofflobby nachgegeben hat und die ILUC-Faktoren nicht in die aktuelle Gesetzgebung aufgenommen hat (2) und dadurch versäumt, die entstehenden Klimaschäden vollständig zu berücksichtigen.
Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, erklärt zum Vorschlag:
"Der Klimawandel hat bereits heute negative Auswirkungen auf die globale Lebensmittelversorgung und die Lebensmittelpreise. Die EU darf diese Entwicklung nicht auch noch durch Förderung der Nutzung von Agrokraftstoffen verstärken. Die 5%-Grenze für Agrokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen ist daher sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.
Dass die CO2-Emissionen, die durch indirekte Landnutzungsänderungen entstehen, jetzt aber nur in der Buchhaltung auftauchen werden und keinerlei Einfluss auf die Ziele in der europäischen Gesetzgebung haben, ist absolut unzureichend. So kann Europas Bedarf an Agrokraftstoffen auch weiterhin beispielsweise zur Abholzung tropischer Regenwälder führen. Die EU-Kommission unternimmt zu wenig, um zukünftige Investitionen in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Dieses eklatante Versäumnis muss schleunigst korrigiert werden."
Claude Turmes, energiepolitischer Sprecher der Grüne/EFA Fraktion und Berichterstatter der Richtlinie für Erneuerbare fügt hinzu:
"Es ist höchste Zeit gegen die indirekten Auswirkungen der Agrotreibstoffe auf den Klimaschutz und die Nahrungsmittelpreise vorzugehen. Ich begrüße ausdrücklich, dass es jetzt eine klare Grenze bei den Agrotreibstoffen der ersten Generation gibt, damit auch der Druck auf die Nahrungsmittelpreise nachlässt. Doch die EU-Kommission versäumt es, die Klimafolgen der indirekten Landnutzungsänderungen voll in die Nachhaltigkeitsregeln für die EU-Gesetzgebung für Erneuerbare einzubeziehen. Dies ist umso unverständlicher, als die EU-Kommission selbst einräumt, dass durch diese Landnutzungsänderungen viele Agrotreibstoffe der ersten Generation schlechter abschneiden, als Kraftstoffe auf Mineralölbasis. Wir werden daher versuchen, diese Schwäche des Vorschlags im Europaparlament zu beheben."
Anmerkungen:
(1) Die Indirekte Landnutzungsänderungen (engl. "Indirect land use change (ILUC)) bezieht sich auf die Treibhausgasemissionen, die entstehen, wenn Flächen, die zuvor für den Anbau von Nahrungsmitteln verwendet wurden, für die Erzeugung von Biokraftstoffen verwendet werden und andere Flächen für die verdrängte Nahrungsmittelproduktion umgebrochen werden müssen.
(2) In der EU-Gesetzgebung zu Erneuerbaren Energien und zur Kraftstoffqualität, die beide 2008 angenommen wurden, wurde die Europäische Kommission beauftragt, Vorschläge für die Einbeziehung der Indirekten Landnutzungsänderung (ILUC) in die Berechnung der Treibhausreduktion, die durch die Verwendung verschiedener Biokraftstoffe entsteht, zu machen. Prinzipiell sollen nur Biokraftstoffe, die signifikante Emissionsreduktionen liefern, in die Erreichung der Erneuerbarenziele einbezogen werden.