Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#atom    27 | 07 | 2009

Sicherheitsbedenken hinsichtlich des Olkiluoto-3-Projekts in Finnland

Parlamentarische Anfrage vom 27. Juli 2009

 

Da die nukleare Sicherheit eine Frage ist, die niemals nur einen Mitgliedstaat betrifft, kommt der Kommission die Rolle zu, sich davon zu überzeugen, dass die Nukleartechnologie nicht zur Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der EU-Bürger wird, selbst wenn bisher noch keine verbindlichen EU-Rechtsvorschriften zur nuklearen Sicherheit in Kraft sind.

 

Das Kraftwerksprojekt „Olkiluoto 3“ von TVO und AREVA stößt seit dem Baubeginn ständig auf neue Probleme. Kürzlich forderte die Finnische Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) einen Bericht über die kleinen Risse an, die an der Außenfläche der Stahlrohrleitungen des Primärkühlkreises gefunden worden sind. Kurz zuvor kam STUK sogar zu dem Schluss, dass der Bau wegen erheblicher Defizite in der Automatisierungsplanung vielleicht gestoppt werden müsste.

 

Schon im Jahr 2006 untersuchte STUK die Qualitätskontrolle für das Projekt und konstatierte dabei viele ernste Probleme und Verstöße. Es stellte sich heraus, dass der Beton der Fundamentplatte des Reaktors zu porös sei. Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften wurden auch in anderen Bauteilen gefunden, unter anderem auch in der aus Stahl bestehenden Dichthaut des Sicherheitsbehälters. STUK vermeldete 700 Fälle von Beanstandungen.

 

Während des Baus ist es bei den verantwortlichen Unternehmen — TVO und AREVA — zu einigen Meinungsverschiedenheiten darüber gekommen, wer für die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen zuständig ist. Auch einige der an dem Projekt mitwirkenden Subunternehmen sind als eindeutig inkompetent befunden worden.

 

Es scheint, dass beim aktuellen Modell, nach dem das Projektmanagement für das Kernkraftwerk unter verschiedenen Unternehmen aufgeteilt ist, für die etwa 1 800 Subunternehmer im Einsatz sind, keine Klarheit über die Gesamtverantwortung für das Projekt besteht. Ja, es hat den Anschein, dass dieses Modell der Projektabwicklung geeignet ist, ähnliche Sicherheits- und Zuständigkeitsprobleme nicht nur in Olkiluoto 3, sondern ebenfalls bei anderen Kernkraftwerksprojekten zu verursachen.

 

1. Teilt die Kommission die Auffassung, dass die ständigen Probleme bei der Qualitätskontrolle in Olkiluoto 3 schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Professionalität beim Kernkraftwerksbau aufkommen lassen?

 

2. Teilt die Kommission die Auffassung, dass der gezeigte Mangel an Managementfähigkeiten des Hauptkonstrukteurs sowie das Ausbildungsniveau und die Defizite einiger Subunternehmer so zu bewerten sind, dass sie ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Gesamtsicherheit des künftigen Kraftwerks aufwerfen?

 

Antwort von Herrn Piebalgs im Namen der Kommission vom 9. September 2009

Schriftliche anfragen : E-3764/09 , E-3901/09

 

Es ist eine absolute Priorität der EU, für höchste nukleare Sicherheit zu sorgen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Verabschiedung der Richtlinie 2009/71/Euratom(1) über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit, in der grundlegende Pflichten und Prinzipien für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen in der EU festgelegt sind.

 

Die Kommission ist sich der verschiedenen von Ihnen angeführten Probleme beim Bau von Olkiluoto 3 bewusst. Die Verantwortung für die Einhaltung höchster Sicherheitsstandards beim Bau eines Kernkraftwerks (auch in Bezug auf die Unterauftragnehmer) liegt bei der nationalen Aufsichtsbehörde. Die finnische Behörde für Strahlenschutz und nukleare Sicherheit (STUK) ist somit für die Aufsicht und Inspektion zuständig und entscheidet letztlich über die erforderliche Betriebsgenehmigung.

 

(1) ABl. L 172 vom 2.7.2009.


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