Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#atomkraft    20 | 03 | 2009

Unqualitative Brennelemente gefährden die Reaktorsicherheit im bulgarischen AKW Kosloduj (E‑5775/08)

 

 

Parlamentarische Anfrage vom 20. März 2009


Die Kommission hat am 4.12.2008 die Anfrage bezüglich Brennelementen im bulgarischen Atomkraftwerk Kosloduj (E‑5775/08) beantwortet. Diese Antwort ist unbefriedigend. Die Qualität des Brennstoffs hat unmittelbare Auswirkung auf die Reaktorsicherheit. Im Falle von Mängeln besteht die Gefahr von Störfällen, in deren Folge es zur Freisetzung radioaktiver Stoffe kommt. Damit ist die Kommission zuständig und muss ihre Verantwortung im Rahmen des Euratom-Vertrages sowie im Rahmen des bilateralen Beitrittsvertrages zwischen Bulgarien und der EU wahrnehmen.

1. Hält es die Kommission für sicherheitstechnisch angemessen, Prüfungen zur Vollständigkeit von Anpassungen der Software an den Einsatz eines neuen Brennstofftyps erst vier Jahre nach Beginn des Einsatzes dieses Brennstoffs zu beginnen?

2. Welche Erfordernisse ergeben sich nach Meinung der Kommission aus der Aussage, dass die aufgetretenen Probleme nur „wahrscheinlich“ mit der Software zusammenhängen? Wurden Untersuchungen zu anderen Ursachen gefordert?

3. Hält es die Kommission für ausreichend, dass nur neu gelieferte Brennelemente auf Bestandteile rezyklierten Urans geprüft worden sind, oder sollten in Stichproben auch Analysen der ab 2004 eingesetzten Brennelemente vorgenommen werden?

 

 

Antwort von Herrn Piebalgs im Namen der Europäischen Kommission:

Zur konkreten Frage nach dem Kernbrennstoff, der im Kernkraftwerk (KKW) Kosloduj eingesetzt wird: Da bis jetzt noch keine verpflichtenden EU-Rechtsvorschriften über nukleare Sicherheit in Kraft sind, fällt diese Angelegenheit in den Zuständigkeitsbereich der für die nukleare Sicherheit verantwortlichen nationalen Behörden. Die tatsächlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommission im Rahmen des Euratom-Vertrags sind auf die Fälle beschränkt, in denen eine Freisetzung ionisierender Strahlen stattfindet oder Kernmaterial für nicht deklarierte Zwecke abgezweigt wird.

Die Kommission hat ihre Kontakte zu den zuständigen bulgarischen Behörden und zum Betreiber des KKW Kosloduj fortgesetzt und um Information über die Maßnahmen ersucht, die getroffen wurden oder die vorgesehen sind, um sicherzustellen, dass die Brennelemente im KKW Kosloduj auf angemessene Weise eingesetzt werden.

Anfang 2009 erhielt die Kommission Vorinformationen vom Betreiber des KKW Kosloduj. Sie wird die Entwicklungen in dieser Sache auch weiterhin verfolgen und zusätzliche Kontakte mit den für die nukleare Sicherheit zuständigen Behörden in Bulgarien aufnehmen.


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