Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission von Rebecca Harms vom 03. August 2011
Der Überwachungsausschuss des Århus-Übereinkommens hat festgestellt, dass die Slowakische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 6 Absatz 4 und 10 des Übereinkommens, das von der EU 2005 ratifiziert wurde, verstößt. Das Land hat es versäumt, bei dem Entscheidungsprozess zum Bau der Atomkraftwerke Mochovce 3 and 4 eine frühzeitige und wirksame Einbeziehung der Öffentlichkeit sicherzustellen, was ein Verstoß gegen das Århus-Übereinkommen ist.
Mit der Annahme der Richtlinie 2003/35/EG wurde das Gemeinschaftsrecht den Bestimmungen des Århus-Übereinkommens zur Beteiligung der Öffentlichkeit, einschließlich dessen Artikel 6, angepasst. Die Umsetzungsfrist endete am 25. Juni 2005.
Hat die Kommission die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Rechts auf der Grundlage der Diskussionen im Überwachungsausschuss zu gewährleisten? Seit wann ist der Kommission der Inhalt dieser Diskussionen bekannt?
Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Überwachungsausschusses in ihrer Eigenschaft als Hüterin der Verträge zu ergreifen?
Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission
Die Frau Abgeordnete bezieht sich mit Blick auf die Mitteilung ACCC/C/2009/41 auf die Ergebnisse des Überwachungsausschusses des Aarhus-Übereinkommens. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die Slowakei hinsichtlich des Baus der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce nicht für die frühzeitige und effektive Beteiligung der Öffentlichkeit gesorgt und damit gegen Artikel 6 Absätze 4 und 10 des Übereinkommens von Aarhus verstoßen hat.
Der Kommission sind die Ergebnisse des Ausschusses bezüglich des Verstoßes der Slowakei gegen die Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus zur Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt.
Um ein vollständiges Bild hinsichtlich der Anwendung des EU-Umweltrechts durch die Slowakei zu erhalten, hat die Kommission sich bereits am 3. März 2011 über die Anwendung EU-Pilot mit den slowakischen Behörden zur weiteren Klärung des Sachverhalts in Verbindung gesetzt hat. Die Slowakei übermittelte ihre Antwort am 16. Mai 2011 der Kommission, und die Kommission untersucht den Fall.
Des Weiteren ist ein Vorabentscheidungsersuchen bezüglich des Umweltverträglichkeitsprüfungssystems in der Slowakei vor dem Europäischen Gerichtshof anhängig (C-416/10). Es wird erwartet, dass durch diesen Fall Fragen geklärt werden, die für das Thema Mochovce von Bedeutung sind.
Folglich ist die Kommission nicht in der Lage, eine abschließende Meinung in Bezug auf die Einhaltung des umweltrechtlichen EU-Besitzstands beim Bau der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce zu äußern.