Die Grünen/EFA-Fraktion hat heute formell einen Untersuchungsausschuss im Europäischen Parlament zu den Systemen der Steuervermeidung und des Steuer-Dumping in der Europäischen Union beantragt. Das Mandat für den Ausschuss wurde den anderen Fraktionen im Europäischen Parlament zugestellt. Für die Einsetzung wird die Zustimmung von mindestens einem Viertel der Abgeordneten und eine Entscheidung der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden benötigt.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA, Rebecca Harms, fordert eine möglichst rasche Einsetzung des Untersuchungsausschusses:
"Ein Untersuchungsausschuss ist von den Möglichkeiten, die es gibt, die beste, um die dringend notwendige, unabhängige Überprüfung der Systeme zur Steuervermeidung in der EU zu liefern. Er soll überprüfen, ob eine Verletzung von EU-Recht vorliegt und ob die EU-Kommission im Einklang mit den Verträgen gearbeitet hat. Ein Untersuchungsausschuss ist den übrigen ordentlichen Ausschüssen des Parlaments gleichgestellt. Wir erwarten deshalb, dass die anderen Fraktionen den Untersuchungsausschuss als bestmöglichen Weg zur Aufklärung unterstützen und damit auch zur Vorbereitung aller notwendigen Konsequenzen beitragen. Der Untersuchungsausschuss muss schnellstmöglich beschlossen werden und mit der Arbeit beginnen."
Zum Hintergrund:
Das Europäische Parlament kann einen Untersuchungsausschuss einsetzen, wenn der Verdacht besteht, dass EU-Recht verletzt worden ist. Die Grünen/EFA-Fraktion fordert, dass der Ausschuss die sogenannten "tax rulings", also individuelle Absprachen zwischen Staaten und Unternehmen, untersucht und überprüft, ob diese EU-Recht verletzt haben/verletzen. Es soll dabei nicht nur um Luxemburg, sondern auch um andere Länder wie die Niederlande gehen. Außerdem soll der Ausschuss prüfen, ob die EU-Kommission ihre Pflichten vernachlässigt hat, weil sie bisher nicht in ausreichendem Maße untersucht hat, ob Steuerabsprachen illegale Staatsbeihilfe waren/sind.
Nach den EU-Regeln muss ein Untersuchungsausschuss nach sechs Monaten einen ersten Zwischen-, nach zwölf Monaten einen Endbericht vorlegen. Das EU-Parlament kann auf Grundlage dessen Empfehlungen an EU-Kommission, Rat und die EU-Mitgliedsstaaten geben.