Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, die Dreiprozenthürde bei der Europawahl zu kippen, erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Spitzenkandidatin von Bündnis90/Die Grünen für die Europawahl:
"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeugt von Unkenntnis oder Respektlosigkeit gegenüber dem Europäischen Parlament und seiner Arbeit für die europäische Demokratie. Das was für den Bundestag mit der Fünfprozenthürde als schädlich ausgeschlossen wird, hält das Bundesverfassungsgericht für das Europäische Parlament für wünschenswert und begründet dies als einen Beitrag zur Demokratie. In allen großen EU-Ländern gibt es aus guten Gründen Prozenthürden. Ich gehe davon aus, dass sich die deutsche Bundesregierung nach der Europawahl mit der Frage des Europawahlrechts beschäftigen wird. Der Moment scheint gekommen, endlich ein einheitliches Wahlrecht in der Europäischen Union zu schaffen."
Reinhard Bütikofer, Vorsitzender der deutschen Gruppe in der Fraktion Die Grünen/EFA, erklärt zum Karlsruher Urteil:
"Die knappe Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung der Dreiprozenthürde bei der Europawahl ist bedauerlich. Die Auffassung der Mehrheit des Senates, eine Sperrklausel sei für die Arbeit des Europäischen Parlaments derzeit noch nicht erforderlich, zeugt von einer gewissen Neigung zur Spitzfindigkeit. Die gefürchtete Zersplitterung im Europäischen Parlament muss nach Auffassung der Karlsruher Mehrheit erst eingetreten sein, bevor man ihr entgegentreten darf. Nach dieser Logik hätte es die Fünfprozenthürde im Bundestagswahlrecht nie geben dürfen. Die Richtermehrheit verkennt nach wie vor die Realität des Europäischen Parlaments und insbesondere dessen Rolle als europäischer Mitgesetzgeber. Jetzt müssen wir die aktuellen Wahlen unter den von Karlsruhe geschaffenen Bedingungen führen und danach wird man weitersehen."