Finanzielle Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung großer Sportveranstaltungen
Anfrage von Rebecca Harms zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 09. Oktober 2012
Artikel 165 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) lautet: „Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Bildungsbereich und den Sport zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Europarat“.
Das Referat Sport der Kommission erklärt, dass Korruptionsprobleme mit einer europäischen Dimension auf europäischer Ebene bekämpft werden müssen.
Die Union hat ein allgemeines Recht, in dem im AEUV festgelegten Rahmen Antikorruptionsmaßnahmen zu ergreifen. Nach Artikel 67 AEUV ist die Union dazu verpflichtet, ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, unter anderem durch Kriminalitätsverhütung und -bekämpfung sowie durch eine Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften. Gemäß Artikel 83 AEUV ist Korruption ein Bereich besonders schwerer Kriminalität mit grenzüberschreitender Dimension.
Bei den Vorbereitungen für die UEFA Euro 2012 wurden mehrere Fälle von finanziellen Unregelmäßigkeiten festgestellt.
In diesem Zusammenhang wird die Kommission um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1. Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen, um bei großen Sportveranstaltungen die Bauvorbereitungen zu überwachen und finanzielle Unregelmäßigkeiten zu verhindern?
2. Hat die Kommission die UEFA um einen Bericht über die zuvor genannten finanziellen Unregelmäßigkeiten während der Vorbereitungen für die Euro 2012 gebeten? Wenn ja, wird sie eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse zur Verfügung stellen?
3. Hat die Kommission Informationen über die Vorgehensweise im Hinblick auf Instrumente zur Überwachung von Sportveranstaltungen erhalten, die im erweiterten Teilabkommen über Sport (EPAS) vorgesehen sind? Welche Maßnahmen wurden im Allgemeinen von der Kommission ergriffen, um Korruption bei der Vorbereitung von Sportveranstaltungen zu verhindern? Welche Maßnahmen wurden von der Kommission im Hinblick auf die Euro 2012 ergriffen?
4. Plant die Kommission, bei zukünftigen Sportveranstaltungen mehr Transparenz bei deren Vorbereitung zu fordern? Welche Maßnahmen sind vorgesehen oder geplant?
Antwort von Frau Vassiliou im Namen der Kommission vom 14. Dezember 2012
Im Rahmen des im Juni 2011 eingerichteten Berichterstattungsmechanismus verfolgt die Kommission die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen in allen Mitgliedstaaten. Der erste EU-Korruptionsbekämpfungsbericht, der sowohl bereichsübergreifende als auch länderspezifische Empfehlungen enthält, wird im Jahr 2013 veröffentlicht.
Bei der Korruptionsbekämpfung im Sport konzentriert sich die Kommission schwerpunktmäßig auf die Bekämpfung von Spielabsprachen und die Förderung von Good Governance im Sport.
Im Zusammenhang mit der Organisation der Fußballeuropameisterschaft EURO 2012 mussten alle Infrastrukturprojekte der polnischen Behörden den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, den Umweltschutzvorschriften und den Vorschriften für staatliche Beihilfen entsprechen, was von den zuständigen nationalen Prüfbehörden kontrolliert wurde. Der Kommission sind in diesem Zusammenhang weder Betrugs‐ oder Korruptionsfälle bekannt noch wurden in den Kontakten zur UEFA mutmaßliche finanzielle Unregelmäßigkeiten thematisiert.
Das erweiterte Teilabkommen über Sport (EPAS) ist ein Instrument des Europarats. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Konvention gegen die Manipulation von Sportergebnissen mit dem Schwerpunkt illegale Wetten.
Die Expertengruppe „Good Governance“, die im Zuge der Umsetzung des Arbeitsplans für den Sport vom Rat eingesetzt wurde, beschäftigt sich derzeit mit der Entwicklung von Transparenzgrundsätzen für Good Governance in Sportorganisationen, die dem Rat im Jahr 2013 vorgelegt werden sollen.
Ferner möchte die Kommission auf ihre Antwort auf die schriftliche Anfrage E-008249/2012 von Herrn David Martin zu Geldwäsche verweisen.