Der Europäische Gerichtshof hat heute ein wegweisendes Signal für die Einbeziehung von Fluggesellschaften aus Drittstaaten in das Emissionshandelssystem der EU gesetzt. Die Generalanwältin legte heute ihre Schlussanträge zu einer Klage vor, die mehrere amerikanische Fluggesellschaften eingebracht hatten. Sie stellt darin fest, dass der Emissionshandel mit dem Völkerrecht und einschlägigen internationalen Übereinkünften vereinbar ist. Ein Flugplatz im Hoheitsgebiet der EU als Start- oder Zielort sei ein hinreichender territorialer Anknüpfungspunkt, um den jeweiligen Flug zur Gänze in das EU-Emissionshandelssystem einzubeziehen. Die Richtlinie zum Emissionshandel enthalte somit keine extraterritoriale Regelung und verletze daher nicht die Souveränitätsrechte von Drittstaaten. Das Urteil wird in ein paar Monaten erwartet. Zwar sind die Schlussanträge für den EuGH nicht bindend, normalerweise folgt er aber seinen Generalanwälten.
Dazu erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im europäischen Parlament:
"Der Antrag der Generalanwältin bestätigt, dass die EU zu Recht die Emissionen des Flugverkehrs in ihr Emissionshandelssystem mit einbeziehen will. In der wichtigen Frage des Klimaschutzes kann man nicht immer auf den letzten Nachzügler warten. Es ist richtig, dass die EU hier eine Vorreiterrolle einnimmt. Anstatt den Europäern weiter Steine in den Weg zu legen bei ihren Maßnahmen zum Klimaschutz, sollen Drittstaaten wie die USA nun endlich selber aktiv werden."
Michael Cramer, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen/EFA erklärt dazu:
"Die Airlines und ihre internationalen Verbündeten wollen auch weiterhin ihre Kosten auf die Steuerzahler und das Klima abwälzen. Anders ist nicht zu erklären, dass sie sich weiter gegen eine geringfügige Belastung durch den Emissionshandel wehren, die in Wahrheit nur eine minimale Kürzung ihrer Subventionen bedeutet.
Denn allein in der EU bekommen die Airlines durch die Befreiung von der Mehrwert- und Kerosinsteuer jedes Jahr 30 Milliarden Euro vom Steuerzahler geschenkt. Und auch im zukünftigen Emissionshandel sollen sie lediglich 15% der Emissionszertifikate erwerben, den Rest bekommen sie kostenlos zugeteilt. Die umweltfreundliche Bahn hingegen muss Mehrwert- und Energiesteuern bezahlen und ist über den Energiekauf zu 100% in den Emissionshandel eingebunden."