Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission von Rebecca Harms vom 11.08.10
Die Vermehrung streunender Hunde ist in einigen Ländern der EU ein großes Problem. Nationale und internationale Tierschutzorganisationen arbeiten deshalb in diesen Ländern in Absprache und mit der Unterstützung der zuständigen Behörden vor Ort zusammen, um mit Kastrationsprogrammen das Elend streunender Hunde wirkungsvoll und erfolgreich zu bekämpfen. Bedauerlicherweise werden in einigen Ländern trotzdem Fang- und Tötungsmethoden angewandt, die mit dem im Vertrag von Lissabon formulierten generellen Konsens und Grundtenor, Tiere als fühlende, leidensfähige Wesen zu sehen, nicht in Einklang stehen.
Die Kommission hat mit dem 2006 vorgelegten „Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006‑2010“ und der „Tiergesundheitsstrategie 2007‑2013“ die Möglichkeit geschaffen, trotz fehlender Verankerung des Tierschutzes in den EG‑Verträgen tätig zu werden. Mit der wissenschaftlich anerkannten, geeigneten und weltweit erfolgreich praktizierten CCR-Methode (Catch-Castrate-Release) steht eine vertretbare Lösung zur Verfügung, die die unkontrollierte Vermehrung der Hunde erfolgreich und effektiv verhindert und die im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie zusammen mit flächendeckenden Impfprogrammen zur Tollwutprophylaxe sinnvoll kombiniert und durchgeführt werden kann.
1. Gibt es EU‑Projektmittel oder sind solche Mittel vorgesehen, damit in den betroffenen Ländern entsprechende Programme unterstützt werden können, und wie erfolgt die Mittelvergabe?
2. Gibt es EU‑Projektmittel oder sind solche Mittel vorgesehen, damit in den betroffenen Ländern nach der CCR-Methode systematische Kastrationsprogramme durchgeführt und in Kombination mit der Impfstrategie zur Tollwutbekämpfung wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden können, und wie erfolgt die Mittelvergabe?
Die Antwort von Herrn Dalli im Namen der Kommission
Im Rahmen der Entscheidung 2009/470/EG des Rates (1) über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich hat die Kommission in den letzten Jahrzehnten die Programme der Mitgliedstaaten zur Tilgung der Tollwut umfangreich finanziell gefördert. Da die Tollwut in der EU hauptsächlich durch frei lebende Füchse verbreitet wird, unterstützt die Kommission deren orale Immunisierung. Die von der EU geförderten Programme waren äußerst erfolgreich; daher tritt diese Seuche derzeit nur noch sehr begrenzt in der EU auf. Es war nie erforderlich, die Population streunender Hunde einzudämmen, um die Tollwut in der EU zu tilgen; deshalb ist dies auch nicht Bestandteil der EU‑Programme.
Es gibt keine EU-weit harmonisierten Rechtsvorschriften für den Schutz streunender Hunde. Daher fällt diese Angelegenheit in die alleinige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings hat die Kommission die Arbeit der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) aktiv unterstützt, damit spezielle Leitlinien für die Populationskontrolle streunender Hunde entwickelt und ihre Umsetzung gefördert werden.
Die Kommission ist zudem überzeugt, dass die nicht hinnehmbare Praxis zum Teil auf fehlendem Grundwissen über den Tierschutz beruht. Um hier anzusetzen, wird die Kommission im Oktober 2010 die erste internationale Konferenz über Aufklärung und Tierschutz veranstalten.
Darüber hinaus arbeitet die Kommission mit anderen Organisationen zusammen, um die Website „Carodog“(2) aufzubauen, die als Informationssystem für Wissensmanagement in Bezug auf Hundepopulationen zwecks verantwortungsvoller Hundehaltung dienen soll.
(2) Siehe: www.carodog.eu (noch im Aufbau begriffen).