Externe Fischereipolitik
Das Europäische Parlament hat heute einen Bericht verabschiedet, in dem es seine Position zur externen Dimension der Fischereipolitik darlegt. Nach der Abstimmung erklärte Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen/ EFA Fraktion und stellvertretendes Mitglied im Fischereiausschuss:
"Die EU-Kommission hat erste, vorsichtige Schritte getan, um die externe Dimension der Fischerei anzugehen. Ihre Vorschläge reichen jedoch bei Weitem nicht aus. 28% des Fischfangs der EU-Fischereiflotte erfolgt außerhalb der EU-Gewässer. Gleichzeitig wird 60% des in der EU konsumierten Fischs importiert. Die gemeinsame Fischereipolitik der EU muss dies umfassender berücksichtigen.
Die EU sollte Vorreiter statt Schlusslicht für eine nachhaltige Fischerei sein. Konkret würde dies bedeuten, nur noch den Fang von Überschuss-Beständen zuzulassen und die Entwicklungshilfe von Fischereiabkommen zu entkoppeln.
Die EU-Kommission hat gute Vorschläge gemacht, um die EU-Fischereipolitik im Rahmen von bilateralen Fischereiabkommen nachhaltig zu gestalten. Damit hat sie jedoch nur die Spitze des Eisbergs betrachtet, da diese Regelungen beispielsweise solche Schiffe ausnimmt, die im Rahmen von privaten Abkommen oder umgeflaggt fahren. Das so genannte „flag hopping", bei dem die Reeder die Flagge ihrer Schiffe wechseln, muss verhindert werden.
Die Europaabgeordneten haben heute einem grünen Vorschlag zugestimmt, der vorsieht, dass ein Schiff, das nach vorherigem Umflaggen zu einer EU-Flagge zurückkehrt, zwei Jahre warten muss, bevor es unter einem bilateralen Abkommen der EU fischen kann. Darüber hinaus sollen die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, die Fänge aller Schiffe und Unternehmen, die ihrer Rechtssprechung unterstehen (unabhängig von der Beflaggung) in externen Gewässern zu überwachen und die EU-Kommission zu informieren."