Elektroschrott
Das Europäische Parlament hat heute den abschließenden Kompromisstext zur Überarbeitung der EU-Vorgaben zum Umgang mit Elektroschrott verabschiedet (1). Die Grünen haben sich für weitergehende Regelungen eingesetzt, begrüßen aber dennoch die Verbesserungen im Vergleich zur bestehenden Gesetzgebung. Rebecca Harms, Vorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, erklärte nach der Abstimmung:
"Die neuen strengeren Regeln für den Umgang mit Elektroschrott sind ein wichtiger Schritt für den Umweltschutz, aber auch für die europäische Wirtschaft. Bessere Sammel- und Recyclingraten von Elektroschrott verhindern nicht nur einen umweltschädlichen Umgang mit diesen Abfällen, sondern ermöglichen auch die Wiedergewinnung wichtiger Rohstoffe.
Wir Grüne begrüßen deshalb die höheren Sammelziele, sind jedoch der Auffassung, dass eine frühere Umsetzung der Ziele im Sinne von Umwelt und Wirtschaft wäre (2). Wir bedauern, dass weder ein eigenes Wiederverwendungsziel noch Recyclingziele basierend auf den tatsächlichen Recyclingraten durchgesetzt werden konnten. Erfreulicherweise wurde diese Möglichkeit für die Zukunft aber nicht ausgeschlossen (3).
Die Rücknahmepflicht für Händler von Kleinstelektrogeräten wie Energiesparlampen und Mobiltelefonen, unabhängig vom Kauf neuer Geräte, wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Rückgabe von Elektroschrott erheblich erleichtern. Das wird hoffentlich die Anzahl der Geräte, die im Restmüll landen und nicht recycelt werden können, verringern. Leider wurde die Rücknahmepflicht jedoch auf Großhändler beschränkt.
Die neuen Regeln werden auch endlich dem illegalen Export von Schrott in Entwicklungsländer einen Riegel vorschieben. Geräte, deren Garantie abgelaufen ist, dürfen nur noch in Nicht-OECD-Länder exportiert werden, wenn die volle Funktionsfähigkeit bescheinigt wurde und sicherer Transport gewährleistet ist. Es ist höchste Zeit, dass wir aufhören unsere gefährlichen Abfälle in Entwicklungsländer zu verschiffen."
Anmerkungen:
(1) Einigung in zweiter Lesung zur Neufassung der Richtlinie zum Umgang mit Elektro- und Elektronikschrott (WEEE) - Berichterstatter Karl-Heinz Florenz
(2) Innerhalb von 7 Jahren nach Inkrafttreten der Regeln müssen mindestens 85% des jährlich anfallenden Schrotts, oder 65% dessen, was neu auf den Markt gekommen ist, gesammelt und angemessen behandelt werden. Das Parlament hatte sich für das 85%-Ziel eingesetzt und eine Umsetzung bis 2016 gefordert.
(3) Die Kommission soll in den nächsten 4 Jahren die Umsetzbarkeit separater Wiederverwendungsziele und eines output-basierten Recyclingziels prüfen.