Lebensmittelkennzeichnung
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat heute gegen den EU-Kommissionsvorschlag für eine Zulassung von irreführenden gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln gestimmt (1). Die Grünen begrüßen die Ablehnung dieses Vorschlags, der es den Herstellern erlaubt hätte damit zu werben, dass der Prozentsatz ungesunder Komponenten (wie Fett, Salz, Zucker und gesättigte Fettsäuren) verglichen mit einer früheren Version eines Produkts gesenkt worden ist. Nach der Abstimmung erklärte Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und stellvertretendes Mitglied im Umweltausschuss:
"Die Europaabgeordneten haben heute in der wichtigen Frage der irreführenden Werbung Stellung bezogen. Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind nur zulässig, wenn sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, eine klare Entscheidung für ein gesundes Nahrungsmittel zu treffen. Der Kommissionsvorschlag hätte aber - ganz im Gegenteil - zu mehr Verunsicherung geführt. Nach diesem Vorschlag wäre es zulässig gewesen, Werbung damit zu machen, dass der Prozentsatz ungesunder Komponenten in einem Lebensmittel im Vergleich zur Vorgängerversion gesenkt wurde. Dies hätte dazu geführt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher womöglich gedacht hätten, dass ein Produkt dadurch gesünder geworden sei. Möglicherweise enthält es aber immer noch beträchtliche Mengen ungesunder Komponenten (wie Salz, Zucker oder Fette). Eine solche Regelung würde den Sinn gesundheitsbezogener Angaben ad absurdum führen. Wir setzen darauf, dass das gesamte Europaparlament dies auch so sieht und sich der Ablehnung des Kommissionsvorschlags anschließen wird.“
(1) Der Umweltausschuss hat den Vorschlag im Rahmen des Komitologie-Verfahrens abgelehnt. Nun wird das gesamte Europäische Parlament noch darüber abstimmen.