Parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission von Rebecca Harms vom 17. Februar 2011
Am 1. Juli 2009 reichte die österreichische NRO Global 2000 in Zusammenarbeit mit Greenpeace Slovakia, Za Matku Zem, Global 2000 und dem Ökobüro Wien beim Überwachungsausschuss der UN/ECE‑/Aarhus‑Konvention eine Mitteilung ein, in der der Slowakei vorgeworfen wird, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 6 des Abkommens über den Zugang zur Information, die Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verstoßen zu haben.
Beim Überwachungsausschuss der Aarhus-Konvention hieß es am 17. Dezember 2010: „Der Ausschuss stellt fest, dass die betreffende Partei gegen Artikel 6 Absätze 4 und 10 der Konvention (Ziffer 64) verstoßen hat, indem sie nicht für eine frühzeitige und effektive Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess gesorgt hat, die 2008 zu den UJD‑Beschlüssen 246/2008, 266/2008 und 267/2008 vom 14. August 2008 im Hinblick auf das AKW Mochovce geführt hat.“
1. Wie steht die Kommission zu den Ergebnissen und Empfehlungen des Überwachungsausschusses mit Blick auf die Mitteilung ACCC/C/2009/41 betreffend die Einhaltung der Vorschriften durch die Slowakei, die am 17. Dezember 2010 angenommen wurde?
2. Stimmt die Kommission mit dem Überwachungsausschuss der Aarhus-Konvention überein, dass die UJD‑Beschlüsse 246/2008, 266/2008 und 267/2008 eine Änderung des Projekts darstellen, die eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern würde? Wenn nicht, warum nicht?
3. Wird die Kommission gegen die Slowakei ein Vertragsverletzungsverfahren wegen des Verstoßes gegen die EU‑Richtlinien zur Umsetzung der Aarhus‑Konvention einleiten? Wenn nicht, warum nicht? Und welche weiteren Schritte beabsichtigt die Kommission in dieser Angelegenheit zu unternehmen?
4. Welche Folgen hat dieser Beschluss nach Auffassung der Kommission für die Fortführung der Arbeiten am AKW Mochovce 3 und 4?
Antwort von Herrn Potočnik im Namen der Kommission
Die Frau Abgeordnete bezieht sich mit Blick auf die Mitteilung ACCC/C/2009/41 auf die vorläufigen Ergebnisse des Überwachungsausschusses der Aarhus-Konvention vom 17. Dezember 2010. Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die Slowakei hinsichtlich des Baus der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerks Mochovce nicht für die frühzeitige und effektive Beteiligung der Öffentlichkeit gesorgt und damit gegen Artikel 6 Absatz 4 des Übereinkommens von Aarhus verstoßen hat.
Der Kommission sind die vorläufigen Ergebnisse des Ausschusses bezüglich des Verstoßes der Slowakei gegen die Bestimmungen des Übereinkommens von Aarhus zur Öffentlichkeitsbeteiligung bekannt. Es ist zu beachten, dass diese Ergebnisse für die Kommission nicht verbindlich sind; vielmehr entscheidet die Kommission selbstständig, ob ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten ist, um die Einhaltung des EU‑Umweltrechts durch den betreffenden Mitgliedstaat zu erreichen.
Allerdings hat die Kommission angesichts der Erkenntnisse des Ausschusses beschlossen, sich zur weiteren Klärung mit den slowakischen Behörden in Verbindung zu setzen, um sich ein vollständiges Bild der Anwendung des EU‑Umweltrechts durch die Slowakei zu machen.
Die Kommission kann sich zu diesem Zeitpunkt nicht endgültig zum Thema äußern.
Die Kommission wird die Frau Abgeordnete über ihre Beurteilung informieren.