Einreiseverbot der litauischen Behörden gegen zwei belarussische Aktivisten der Zivilgesellschaft
Anfrage von Rebecca Harms zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission vom 17. Oktober 2012
Am 26. September 2012 wurde zwei belarussischen Staatsbürgern und Aktivisten der Zivilgesellschaft — Mikalaj Ulassewitsch, Koordinator der Öffentlichkeitskampagne „Das Atomkraftwerk Astrawez ist ein Verbrechen!“, und Tazzjana Nowikawa, Koordinatorin der belarussischen Anti-Atomkraft-Bewegung, die Einreise in das Staatsgebiet der Republik Litauen verweigert. Sie wurden mit der Begründung zu unerwünschten Personen erklärt, sie könnten die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit Litauens und anderer EU-Mitgliedstaaten gefährden.
Die beiden angesehenen Umweltaktivisten waren als Organisatoren mehrerer Konferenzen in EU-Mitgliedstaaten und als Berater für politische Stiftungen in der EU tätig.
1. Ist dem Rat bekannt, dass diese beiden Aktivisten in Belarus ständig Unterdrückungs‐ und Schikanierungsmaßnahmen ausgesetzt sind?
2. Haben die litauischen Behörden Angaben hierzu gemacht oder sich mit dem Rat oder anderen EU-Mitgliedstaaten beraten, bevor oder nachdem sie die eingangs genannten Maßnahmen gegen Ulassewitsch und Nowikawa ergriffen haben?
3. Wie bewertet und betrachtet der Rat die Entscheidung der litauischen Behörden? Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die enge Zusammenarbeit mit der belarussischen Zivilgesellschaft, die im Rahmen der Östlichen Partnerschaft auch entsprechende Unterstützung erfährt, und auf die Bemühungen der Kommission und des EAD im Rahmen des Dialogs über Modernisierung mit Belarus.
4. Welche Maßnahmen oder Verbesserungen der internen Zusammenarbeit in der EU zieht der Rat in Betracht, damit Aktivisten der belarussischen Zivilgesellschaft nicht erneut infolge von Maßnahmen von EU-Mitgliedstaaten Gefahren ausgesetzt werden? Immerhin hat es vor kurzem mehrere Zwischenfälle bei der Zusammenarbeit zwischen den Staatsorganen von Belarus und Einrichtungen der EU (vgl. den Fall Ales Bjaljazki) gegeben.
Antwort der Kommission vom 17. Dezember 2012
Der Rat hat diese spezielle Frage, die die beiden Abgeordneten ansprechen, nicht erörtert. Ferner ist es nicht Sache des Rates, sich zu Entscheidungen der Mitgliedstaaten zu äußern, die die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit betreffen, da diese Aufgaben in die einzelstaatliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
Generell bekräftigt der Rat seine feste Entschlossenheit, das Engagement der EU gegenüber der Bevölkerung und der Zivilgesellschaft von Belarus zu verstärken, wie er in mehreren Schlussfolgerungen — zuletzt in seinen Schlussfolgerungen zu Belarus vom 15. Oktober 2012 — wiederholt erklärt hat.