Export von Atommüll
Wie heute bekannt wurde, will die deutsche Bundesregierung mit einer Gesetzesnovelle den Export von Atommüll ins Ausland legalisieren. Das Bundesumweltministerium bezieht sich dabei auf die europäische Atommüllrichtlinie aus dem Jahr 2011 (2011/70/EURATOM), die die Ausfuhr von Atommüll in Drittstaaten zulässt – allerdings sieht die Richtlinie vor, dass ein Endlagerstandort im Herkunftsland des Atommülls zu bevorzugen sei. Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Atomexpertin, erklärt dazu:
„Es ist ungeheuerlich, dass die Bundesregierung unter dem Deckmäntelchen des Zwangs aus Brüssel die Erlaubnis des Exports von Atommüll in Drittstaaten gesetzlich festschreiben will. Keineswegs handelt es sich hierbei um eine „1:1 Umsetzung“ der EU-Richtlinie, wie Bundesumweltminister Altmaier behauptet. Denn diese sieht ganz klar den Vorrang des Inlandsendlagerung von Atommüll vor. In der deutschen Gesetzesnovelle ist davon aber keine Rede. Hier will sich die Bundesregierung eine Hintertür für die Lösung des ewigen Atommüllproblems schaffen.
Schon bei den Verhandlungen um die Atommüllrichtlinie setzte der Europäische Rat mit Unterstützung der deutschen Bundesregierung und gegen den Willen des Europäischen Parlaments und der EU-Kommission die Erlaubnis des Exports von Atommüll durch. Das ist skandalös. Wir Grünen hatten dies damals bereits scharf kritisiert. Wir sind der Ansicht, dass mit dem Export nicht die sicherste, sondern die billigste Lösung für das Atommüllproblem gewählt wird. Die Anwendung des Verursacherprinzips ist aber sowohl eine finanzielle als auch eine ethische Verpflichtung. Die Verantwortung für die Behandlung und Lagerung von Atommüll ist in den Ländern zu übernehmen, in denen der Müll erzeugt wurde.“