Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#arhusconvention    19 | 01 | 2006
Pressemitteilung

Anwendung des Übereinkommens von Århus auf EG-Organe und Einrichtungen

Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich würde Sie bitten, sich zum Abschluss dieser Debatte aufklärend zu äußern.
 
Ich glaube, dass die Diskussion an diesem Abend einen Kernfehler hat. Der gemeinsame Standpunkt, über den Frau Korhola berichtet, enthält keineswegs Regelungen für den Bereich des Zugangs zu Gerichten. Sie haben eine Regelung vorgelegt zu dem ersten Teil der Århus-Konvention: Zugang zu Informationen. Die dritte Säule der Århus-Konvention wird in gemeinsamen Standpunkten nicht aufgegriffen.
 
Ich glaube, dass es eine Verwechslung gibt. Meiner Meinung nach ist die Möglichkeit der Beantragung einer internen Überprüfung, die im Gemeinsamen Standpunkt vorgesehen ist, nicht zu verwechseln mit dem Zugang zu Gerichten. Ich bitte Sie hier um eine Klarstellung.
 
Ich möchte aber auch eines anmerken: Ich halte es für absolut unverzichtbar, dass Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich auf europäischer Ebene Zugang zu Gerichten haben, damit die konkrete Umsetzung europäischer Gesetzgebung vor Ort im Zweifelsfall überprüft werden kann.
 
Wir haben in Deutschland sehr gute Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht; es gibt keine Fülle von Klagen. Und: Die Mehrzahl der Klagen, die Verbände dort anstrengen, endet erfolgreich. Was zeigt, wie sinnvoll das Klagerecht ist.


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