Für Donnerstag
(12. Juli 2018) erwarten wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Klagen
gegen die Finanzierung des Reaktorneubaus des britischen Atomkraftwerks Hinkley
Point. Österreich und Luxemburg klagen gegen die Entscheidung der Europäischen
Kommission, die Milliardensubventionen für das Reaktorneubauprojekt zuzulassen.
Der Euratom-Vertrag verschafft der Atomenergie einen unfairen
Wettbewerbsvorteil auf dem Europäischen Strommarkt.
Die EU-Kommission hatte angekündigt, dass ihre Kommunikation zur zukünftigen
Energie- und Klimapolitik der Union auch ein Kapitel zur Zukunft von Euratom
enthalten wird. Die Vorschläge sollten am 3. Juli vorgestellt werden, der
Termin wurde auf September verschoben.
Rebecca Harms,
energiepolitische Sprecherin der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament,
hat eine juristische Analyse zur Reform des Euratom-Vertrags in Auftrag gegeben
und kommentiert:
"Der Euratom-Vertrag ist ein Relikt aus der Vergangenheit und entspricht längst nicht mehr den gemeinsamen Zielen und Herausforderungen der Europäischen Union. Es ist höchste Zeit, das Vertragsfossil zu reformieren und die Privilegierung der Hochrisikotechnologie Atomkraft abzuschaffen. Das veraltete Vertragswerk darf dem gemeinsamen Ziel der europäischen Energiewende nicht weiter im Weg stehen."
• Abschaffung der Vorzugsbehandlung von Atomkraft
• Verbesserung gemeinsamer Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke
• Verantwortung der Kraftwerksbetreiber auch für Stilllegung der Reaktoren und Lagerung von Atommüll
• Gemeinsame Haftungsregeln für Atomunfälle
• Demokratisierung durch volle Einbindung des Europäischen Parlaments bei Atomgesetzgebung
Gutachten “Pathways to a Euratom Reform”