Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#ungarn    16 | 02 | 2012
Pressemitteilung

EU-Parlament kritisiert anti-demokratische Tendenzen in Ungarn

Ungarn

 

Das Europäische Parlament hat heute eine Resolution über die beunruhigende Situation in Ungarn angenommen. Darin wird auch die Einleitung eines Artikel 7-Verfahrens (1) in Erwägung gezogen, um zu klären, ob Ungarn gegen europäische Werte verstößt. Nach der Abstimmung erklärte Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:

 

"Das Europäische Parlament hat heute ein klares Zeichen für die Verteidigung europäischer Grundwerte gesetzt und sich entschieden gegen die schleichende Aushöhlung demokratischer Grundwerte in einem EU-Mitgliedsstaat eingesetzt. Mit diesem Schritt füllt das Europaparlament das Vakuum, das sich durch die Untätigkeit der anderen EU-Institutionen aufgetan hat.

 

Aus dem von der konservativen Europäischen Volkspartei dominierten Rat vernimmt man bisher nichts als ein dröhnendes Schweigen zu den Vorgängen in Ungarn. Die EU-Kommission wiederum hat ihre Kritik auf wenige Probleme beschränkt und das gesamte Ausmaß des Abbaus demokratischer Rechte in Ungarn ignoriert. In dieser Situation war es die Pflicht des Europäischen Parlaments, tätig zu werden und die Demokratie in der EU zu verteidigen. Dieser Pflicht hat das Europäische Parlament heute entsprochen

 

Das Europaparlament sollte nun keine Zeit verlieren und auf die rasche Einleitung eine Verfahrens nach Artikel 7 der EU-Verträge drängen. Damit kann klar gestellt werden, ob und in welchen Bereichen Ungarn gegen europäische Grundwerte verstößt. Für die ungarische Regierung ist es nicht zu spät, um einzulenken und alle anti-demokratischen Gesetze aufzuheben. Dies wäre natürlich die beste Lösung für alle Beteiligten."

 

Anmerkung:

 

(1) Artikel 7 des EU-Vertrages regelt ein Verfahren zur Überprüfung, ob ein Mitgliedsland europäische Grundwerte verletzt. Das Europäische Parlament kann ein solches Verfahren einleiten. Wenn eine Untersuchung des Europaparlaments ergibt, dass ein Verstoß gegen die Grundwerte vorliegt, kann es empfehlen, dass der Rat Sanktionen gegen das betreffende Land beschließt, darunter der Entzug des Stimmrechts und anderer Rechte im Rat.


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