Ukraine
Zur Ablehnung des Berufungsantrages von Julia Timoschenko erklären Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament, und Werner Schulz, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses:
„Diese Entscheidung ist keine Überraschung, sondern eine lupenreine Bestätigung der Justizwillkür in der Ukraine. Statt sich den Vorwürfen über gravierenden Rechtsverstößen in dem Verfahren zu stellen, lässt Präsident Janukovitsch über sein willfähriges Erfüllungsorgan der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft nachlegen und weitere Verfahren gegen seine Erzrivalin verkünden.
Die ukrainische Regierung hat die Oppositionsführerin wenige Wochen vor den Parlamentswahlen damit endgültig von der Bühne des politischen Wettbewerbs verbannt. Auch der ehemalige Innenminister Jurij Luzenko wurde vor Kurzem zum zweiten Mal verurteilt. Da die Aufstellung von Kandidaten, gegen die aktuell Gerichtsverfahren laufen, von der Zentralen Wahlkommission verboten wurde, werden freie und demokratische Wahlen in der Ukraine so immer unwahrscheinlicher.
Alle demokratischen Hoffnungen ruhen jetzt auf dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der durch den Abschluss des Verfahrens in der Ukraine jetzt das gesamte Verfahren gegen die Ex-Regierungschefin unter die Lupe nehmen kann. Wenn die Ukraine wie im Fall Luzenko dessen Urteil ignoriert, muss die EU weitere Schritte prüfen.“