Ungarn
Die Europäische Kommission hat heute ihr Gutachten über die Vereinbarkeit der ungarischen Verfassung und der sogenannten Kardinalgesetze mit europäischem Recht veröffentlicht. Die Grüne Fraktion im Europaparlament begrüßt das Gutachten und den Entschluss, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Kommission äußert Bedenken bezüglich der Reform der ungarischen Justiz, der ungarischen Zentralbank und der Datenschutzbehörde. Die Grünen heben jedoch hervor, dass auch das ungarische Mediengesetz der Demokratie in Ungarn besonders schadet. Rebecca Harms, Ko-Vorsitzende der Grünen/ EFA Fraktion kommentiert:
"Es ist richtig, dass die Kommission der Regierung Ungarn klare Grenzen aufzeigen will. Es ist nicht mit den Grundwerten der Europäischen Union vereinbar, wenn die Unabhängigkeit der Gerichte, der Zentralbank und der Datenschutzbehörden in so einem Maße eingeschränkt werden.
Wir leiden schon heute unter dem zögerlichen Verhalten der Kommission zum Mediengesetz. Die Berichterstattung über unsere aktuellen Debatten zum Vertragsverletzungsverfahren wird in Ungarn bereits gefiltert. Das schwache Agieren in dieser Frage hat Viktor Orban direkt in die Hände gespielt.
Es reicht nicht, Viktor Orban nur vorsichtig auf die Finger zu klopfen. Die EU muss ihre Grundwerte resolut verteidigen und dafür sorgen, dass dem Chauvinismus der Orban-Regierung ein Riegel vorgeschoben wird. Die Grünen haben ein Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7 gefordert (1). Diese Forderung werden wir besonders in Hinsicht auf die morgige Debatte aufrechterhalten, wenn Viktor Orban im Parlament spricht. Die geplante Resolution und der Beschluss des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten müssen in dieser Hinsicht den Druck auf Orban erhöhen (2)."
Anmerkungen:
1) Siehe Pressemitteilung vom 05.01.2012: http://www.greens-efa.eu/democracy-in-hungary-5109.html und die Pressemitteilung und Brief an den Kommissionspräsidenten Barroso: http://www.greens-efa.eu/de/letter-to-barroso-5104.html
2) Die erforderlichen Schritte für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren nach Artkel 7 sind in Artikel 74(e) der Verfahrensordnung des Parlaments beschrieben. Der erste Schritt ist, dass der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten einen Bericht über die Situation in Ungarn verabschiedet.