Rebecca Harms

Mitglied des Europäischen Parlaments in der Grünen/EFA Fraktion 2004-2019

#biozide    22 | 09 | 2010
Pressemitteilung

Geschenke an die Industrie auf Kosten des Gesundheitsschutzes

Biozide

Das Europäische Parlament hat heute über die Überarbeitung der Biozid-Richtlinie abgestimmt, mit der der Schutz von Gesundheit und Umwelt verbessert sowie das Zulassungsverfahren vereinfacht werden sollte.

 

Das Parlament hat sich für ein neues, zentralisiertes Zulassungsverfahren ausgesprochen. Rebecca Harms, Vorsitzende der Grünen/EFA Fraktion kommentiert das Abstimmungsergebnis:

 

"Die Grünen konnten dem Bericht letztlich nicht zustimmen, da die Zugeständnisse an die Industrie größer waren als der zusätzliche Nutzen für die Gesundheit der Menschen und den Schutz der Umwelt. Die Qualität der Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur wird durch die neuen Regelungen gefährdet. Es ist möglich, die Zulassung fast aller Biozide nach und nach über ein zentralisiertes Verfahren zu regeln. Aber es ist inakzeptabel, wenn gleichzeitig die finanziellen Ressourcen und die Fristen für die Arbeit der zuständigen Agentur drastisch gekürzt werden. Man kann nicht viel mehr, viel billiger, viel schneller wollen, ohne die Qualität in Mitleidenschaft zu ziehen.

 

Diese Abstimmung deckt die wahren Absichten der Mitte-Rechts Fraktionen auf: Um den Biozidprodukten einen schnellen direkten Zugang zum gesamten europäischen Binnenmarkt zu ermöglichen, werden nachlässigere Prüfungen in Kauf genommen. Das geht zu Lasten des Gesundheitsschutzes. Ein schwacher Trost: die Souveränität der Mitgliedsstaaten, den Einsatz bestimmter Biozide national zu beschränken oder zu verbieten, soll respektiert werden. Es liegt damit an ihnen, ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten.

 

Auf der anderen Seite bringt die Überarbeitung auch einige Fortschritte. So wird der Umweltschutz durch schärfere Ausschlusskriterien für Biozide, insbesondere im Falle hormonell wirksamer Chemikalien, gestärkt. Der Bericht sieht außerdem vor, dass die Verbraucher durch entsprechende Produktkennzeichnungen informiert werden, wenn Produkte mit Bioziden behandelt wurden.

 

Wir begrüßen zudem, dass die Verwendung von Nanopartikeln gesondert überprüft und gekennzeichnet werden soll.

 

Wir konnten auch Regelungen zum Tierschutz verbessern. So soll der Einsatz von Versuchstieren für Toxizitätstest von Bioziden weitgehend vermieden werden. Stattdessen sollen alternative Versuchsmethoden bevorzugt werden."


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