Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgütern
Das Europäische Parlament hat der Neufassung der Richtlinie über die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgütern zugestimmt (1). Die Grünen/EFA-Fraktion hätte gerne eine strengere Regulierung gesehen. Sie begrüßte jedoch dennoch die nun beschlossenen Änderungen als eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation.
Nach der Abstimmung erklärt Rebecca Harms, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament:
"Die heute angenommene überarbeitete Richtlinie schränkt in Zukunft die Verwendung von weiteren gefährlichern Stoffen in Elektrogeräten ein und macht so diese Produkte sicherer und umweltfreundlicher.
Wir haben auch eine klare Methodologie für weitere Beschränkungen durchgesetzt, unabhängig vom Chemikalienrecht (REACH). Außerdem wurden weitere gefährliche Stoffe identifiziert, bei denen Handlungsbedarf besteht: PVC und halogenhaltige Flammschutzmittel (2). Obwohl wir Beschränkungen für diese Stoffe gerne jetzt schon eingeführt hätten, begrüßen wir, dass zumindest der Weg für weitere Maßnahmen bereitet ist. Der Markt erhält damit ein klares Signal, die Substitution von PVC und halogenhaltigen Flammschutzmitteln fortzusetzen, bevor eine zukünftige Beschränkung in Kraft tritt.
Ein weiterer wichtiger positiver Aspekt ist die Ausweitung der Richtlinie auf alle Arten von Elektro- und Elektronikgeräten, sofern sie nicht explizit ausgenommen werden (3). Damit wird Rechtssicherheit geschaffen und der Wirkungsbereich beispielsweise auf Spielzeuge mit zusätzlichen elektronischen Funktionen oder Verlängerungskabel ausgeweitet. Das kommt dem Schutz von Verbrauchern und Umwelt zu Gute.
Außerdem ist es uns gelungen eine Referenz zu Nanopartikeln für die Überprüfung zur Beschränkungen weiterer gefährlicher Stoffe zu verankern. Damit wird sichergestellt, dass diese nicht weiter der Aufmerksamkeit der Gesetzgeber entgehen können."
Anmerkungen:
(1) Neufassung der Richtlinie 2002/95/EC zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
(2) Nach derzeitiger Gesetzeslage sind vier Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom) sowie zwei Gruppen von bromierten Flammschutzmitteln (PBBs and PBDEs) verboten. Die neue Richtlinie nennt explizit drei PVC Weichmacher (DEHP, BBP und DBP) und ein bromiertes Flammschutzmittel (HBCDD), die im Hinblick auf zukünftige Beschränkungen vorrangig betrachtet werden sollen.
(3) Der Wirkungsbereich der Richtlinie wird innerhalb von acht Jahren auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgeweitet werden - obwohl der Umweltausschuss des EP gefordert hatte, dass diese Ausweitung schneller geschehen sollte (innerhalb von 3 ½ Jahren). Solarpanels zur erneuerbaren Energieerzeugung sind vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen.