Immer noch gibt es Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Standort-Auswahlgesetz. Dazu Rebecca Harms:
„Die Spekulationen und Irritationen über die Interpretation des Standortauswahlgesetzes und die in diesem Zusammenhang gefassten Beschlüsse reißen nicht ab. Angesichts der fehlenden Genehmigungen für Einlagerung und Transport ist es zwar unwahrscheinlich, dass im Jahre 2015 ein Castortransport nach Gorleben geschickt wird. Nichtsdestotrotz müssen die Lücken im Atomgesetz geschlossen werden – denn der Atommüll aus La Hague und Sellafield muss in Deutschland zwischengelagert werden.
Dabei geht es nicht zuletzt auch um einen Vertrauensbeweis. Denn die Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Neuanfangs der Endlagersuche wachsen.
Die neue Bundesumweltministerin Barbara Hendricks muss nun schnell für Klärung sorgen. Angesichts der langen Genehmigungszeiträume für Atommüll-Transporte muss jetzt geklärt werden, wie Alternativen zum Zwischenlager Gorleben für den für 2015 avisierten Atommüll aus La Hague an einem standortnahen Zwischenlager genehmigungsfähig werden können.
Auch die Klage des Bundesumweltministeriums gegen das Land Niedersachsen wegen der Aufhebung des veralteten Rahmenbetriebsplans für das Erkundungsbergwerk in Gorleben muss jetzt zurückgenommen werden.“